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BMG-Verordnung

RSV-Immunisierung für Babys jetzt auf Kassenkosten möglich

Eine BMG-Verordnung legt seit Samstag einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge vor der Vollendung des ersten Lebensjahres fest – unabhängig von Risikofaktoren.
AutorKontaktdpa
Datum 18.09.2024  13:45 Uhr

Ein empfohlener Schutz für Babys gegen Atemwegserkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) ist nun auf Kassenkosten möglich. Das teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach getroffenen Regelungen zur Abrechenbarkeit der Leistung für die Ärztinnen und Ärzte mit. 

Die Verordnung »zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV-Prophylaxe-Verordnung)« des BMG wurde am vergangenen Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. Darin heißt es: »Versicherte, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln, die den monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus® von Sanofi) enthalten, zur Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial-Viren«. Die Verordnung greift eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Ende Juni auf.

Erst ab 11. Oktober verfügbar

Das Produkt werde erst ab 11. Oktober im größeren Umfang zur Verfügung stehen, sagte der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte, Jakob Maske, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. »Wenn wir erst ab Mitte Oktober impfen, reicht die Zeit nicht, um alle Kinder rechtzeitig zu erreichen«, mahnte er. »Zudem ist die Vergütung von 8,95 Euro für die Gabe einer Impfung sehr gering«, ergänzte der Mediziner. »Das ist so wenig, dass sich keine Sonderimpfstunden lohnen werden.«

Es gebe bereits einige Importe von Nirsevimab aus europäischen Ländern etwa für besonders gefährdete Säuglinge, »die aber offenbar erheblich mehr Geld kosten und daher nicht in der Fläche angewendet werden können«, sagte Maske. Um der Nachfrage nachzukommen, darf der Hersteller Sanofi  im September und Oktober Packungen des Arzneimittels aus Frankreich und Spanien in Deutschland auf den Markt bringen.

»Lösung zum Schutz der Kleinsten«

Babys, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten, erläuterte das Ministerium – also idealerweise von September bis November. Babys, die von Oktober bis März zur Welt kommen, sollten es möglichst bald nach der Geburt bekommen – am besten noch in der Geburtseinrichtung oder spätestens innerhalb der ersten Lebenswoche.

Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf der Intensivstation und auch Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte.

Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte der dpa, es sei der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gelungen, in kürzester Zeit und rechtzeitig vor der Erkältungssaison eine Lösung zum Schutz der Kleinsten zu finden. »Wir tragen so dazu bei, Neugeborene und Säuglinge vor einer schweren RSV-Erkrankung zu schützen und ein erhöhtes Versorgungsaufkommen in Arztpraxen und Krankenhausstationen

zu vermeiden.«

Eine RSV-Infektion ist bei Babys eine häufige Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. Jährlich kommen nach Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 Säuglinge deshalb ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen übertragen.

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