RKI räumt mit falschen Kontraindikationen zum Impfen auf |
Christina Hohmann-Jeddi |
06.03.2023 13:00 Uhr |
Die meisten Menschen können geimpft werden. Medizinische Gründe, die gegen eine Gabe von Vakzinen sprechen, gibt es nur sehr wenige. / Foto: Getty Images/Andriy Onufriyenko
Grundsätzlich könnten fast alle Menschen geimpft werden, heißt es in dem aktuell publizierten Faktenblatt zum Thema Impfen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Häufig unterblieben aber wichtige Impfungen, weil bestimmte Faktoren als Kontraindikation gewertet würden, die jedoch keine sind. Ein klassisches Beispiel sind banale Infekte wie leichte Erkältungen. Diese stünden einer Impfung nicht im Weg, wenn kein Fieber vorliege (Temperatur unter 38 °C). Auch andere Vorerkrankungen wie neurologische Erkrankungen, Krebs, Nierenerkrankungen oder Gerinnungsstörungen (die meisten Impfstoffe können subkutan verabreicht werden) seien kein Grund, nicht zu impfen.
Gleiches gilt für Krampfanfälle in der Familie und Fieberkrämpfe in der Vorgeschichte, lokale Hautreaktionen, Ekzeme und Dermatosen. Leichte Impfreaktionen nach einer vorhergehenden Impfung seien auch kein Grund, sich nicht erneut immunisieren zu lassen. Auch bei angeborener und erworbener Immunschwäche könne geimpft werden, informiert das RKI, – zumindest mit Totimpfstoffen. Lebendimpfstoffe sind dagegen kontraindiziert.
Dies gilt auch für Schwangere, die ebenfalls nicht mit Lebendimpfstoffen immunisiert werden sollten. Ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel können sie aber Totimpfstoffe erhalten. Manche Impfungen werden ihnen explizit empfohlen, zum Beispiel die saisonale Grippeimpfung und die Pertussisimpfung. Auch Säuglinge können in der Regel geimpft werden, darunter auch Frühgeborene unabhängig von ihrem Reifealter und aktuellen Gewicht oder Säuglinge mit Neugeborenen-Ikterus. Kinder schwangerer Mütter können ebenfalls Impfungen erhalten, wobei hier bei der Varizellenimpfung (Lebendimpfstoffe) Vorsicht geboten ist, wenn die Mutter keinen Immunschutz gegen die Erreger der Windpocken besitzt.
Auch die Einnahme von bestimmten Medikamenten, die manchmal als Kontraindikation angesehen wird, spricht laut RKI nicht gegen eine Impfung. So könne trotz medikamentöser Gerinnungshemmung, Antibiotika-Therapie, oraler Behandlung mit niedrig dosierten Corticosteroiden oder der Anwendung von steroidhaltigen Topika geimpft werden. Auch anstehende Operationen seien keine Kontraindikation – lediglich ein Sicherheitsabstand von drei Tagen bei Tot- und 14 Tagen bei Lebendimpfstoffen sei einzuhalten.
Generell gelte, dass es kein »Überimpfen« gebe; auch bei hohen Antikörpertitern seien Folgeimpfungen möglich.