RKI räumt mit falschen Kontraindikationen zum Impfen auf |
Christina Hohmann-Jeddi |
06.03.2023 13:00 Uhr |
Einige medizinische Gründe sprechen aber tatsächlich gegen bestimmte Impfungen. So sollte eine Impfung bei schweren akuten Erkrankungen laut RKI zunächst nicht erfolgen. Die Impfung könne nach der Genesung nachgeholt werden. Eine Ausnahme bilden dabei postexpositionelle Immunisierungen gegen Tollwut, Hepatitis B oder Tetanus, die sofort erfolgen sollten.
Auch bei schweren Allergien gegen Bestandteile eines Impfstoffs wie Hühnereiweiß besteht eine Kontraindikation. Für viele Indikationen gebe es aber inzwischen Präparate ohne Allergene, sodass man auf diese ausweichen könne. Lebendimpfungen sind wie erwähnt in der Schwangerschaft und bei Immunsuppression kontraindiziert. Diese echten Kontraindikationen würden in dem Aufklärungsgespräch, das vor jeder Impfung stattfindet, abgefragt und besprochen, betont das RKI.