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Apothekenreform
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Rezeptur: Rückfall auf Hilfstaxe-Regelung

In der Frage, ob Apotheken bei der Rezepturherstellung die vollständige Packung abrechnen dürfen oder nur den tatsächlich verbrauchten Anteil, liegen Kassen und Apotheken über Kreuz. Zuletzt hatte das Bundessozialgericht (BSG) im Sinne der Apotheken entschieden. Die Bundesregierung will nun zurück auf Kassenkurs, differenziert aber auch.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 22.12.2025  14:30 Uhr

BSG gibt Apotheken recht

Zuletzt hatten die Apotheken durch ein höchstrichterliches Urteil Rückendeckung bekommen: Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass volle Packungen abrechenbar sind, wenn die Apotheke diese für die Rezepturherstellung benötigt und nicht anderweitig verwerten kann. Der DAV will mit einer weiteren Klagewelle die »ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepturen laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gegenüber den Krankenkassen« durchsetzen

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