| Cornelia Dölger |
| 22.12.2025 14:30 Uhr |
Zuletzt hatten die Apotheken durch ein höchstrichterliches Urteil Rückendeckung bekommen: Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass volle Packungen abrechenbar sind, wenn die Apotheke diese für die Rezepturherstellung benötigt und nicht anderweitig verwerten kann. Der DAV will mit einer weiteren Klagewelle die »ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepturen laut Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gegenüber den Krankenkassen« durchsetzen.