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Schiedsstelle

Retaxgefahr bei Entlassrezepten gemindert

Im Streit um teils widersprüchliche Regeln für Entlassverordnungen können die Apotheken aufatmen. Laut Schiedsstelle soll es einen Kompromiss geben, der die Prüf- und Heilungspflichten der Apotheken reduziert.
Cornelia Dölger
19.11.2024  16:20 Uhr

Das Kreuz mit den Entlassrezepten dürfte für Apotheken künftig leichter werden, denn laut Schiedsstelle soll die Retax-Gefahr, die sich aus den teils widersprüchlichen Verordnungsregeln ergibt, deutlich gemindert werden. So verlautet es zumindest aus Schiedsstellenkreisen.

Demnach hat man einen Kompromiss gefunden, der die Apotheken vor allem in puncto Prüf- und Heilungspflichten fehlerhaft ausgestellter Entlassrezepte entlastet. BtM- und T-Rezepte seien weiterhin genauer zu prüfen. Angestrebt werde, dass die neuen Regelungen ab 1. Januar gelten.

Am Montag war die Schiedsstelle zusammengekommen. Dabei wurden die Eckpunkte mehrheitlich beschlossen. Diese müssen jetzt noch ausformuliert werden; der Deutsche Apothekerverband (DAV) sowie der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) sind aufgerufen, sich auf konkrete Formulierungen zu einigen. Hier gehe es vor allem um technische Details.

Beim nächsten Termin am 16. Dezember wird es dem Vernehmen nach vor allem um Vorgaben für das Ersetzen nicht verfügbarer Arzneimittel gehen. Die Regeln zur Austauschbarkeit gemäß Lieferengpassgesetz (ALBVVG) wurden am Montag noch nicht besprochen. Zu beiden Themen – ALBVVG und Entlassmanagement – soll es dann kurz vor Weihnachten einen gemeinsamen Schiedsspruch geben. 

Beim Entlassmanagement gründen die Probleme auf einer Änderung des Regelwerks, die einige am Entlassmanagement beteiligte Institutionen betrifft – aber eben nicht alle. Daraus hatten sich Widersprüche bei den Kennzeichen der ausstellenden Institutionen ergeben. Viele Verordnungen sind in der Folge fehlerhaft und in der Apotheke schwer heilbar, unter anderem, weil eine Rücksprache mit dem oder der Ausstellenden oftmals nicht möglich sei.

Zwar gibt es Vereinbarungen mit den Kassen, bei Entlassrezepten auf Retaxationen zu verzichten, aber diese laufen spätestens zum Jahresende aus. Die Zeit drängt also.

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