Pharmazeutische Zeitung online
Verordnung als BtM

Retax-Schonfrist für Cannabis-Rezepte

Mit der Teillegalisierung wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht entlassen. Das kann kurzfristig zu Problemen in den Praxen führen, weil die EDV-Systeme eine Verordnung auf »normalen« Rezepten noch nicht zulassen. Deshalb wurde jetzt eine Übergangfrist vereinbart: Bis Ende April dürfen weiter BtM-Rezepte verwendet werden, ohne dass Retaxationen drohen.
Alexander Müller
09.04.2024  08:50 Uhr

Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ist am 1. April in Kraft getreten. Unter der neuen Gesetzeslage werden Cannabis und Dronabinol nicht mehr in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) geführt und unterliegen damit auch nicht mehr der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Das gilt für Fertigarzneimittel ebenso wie für das Rezepturarzneimittel Dronabinol.

Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt aber weiterhin der Verschreibungspflicht. Und hier lag das Problem: Die Praxisverwaltungssystem der Ärztinnen und Ärzte konnten aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens nicht mehr rechtzeitig angepasst werden, sodass Cannabis zu medizinischen Zwecken weiter nur auf BtM-Rezepten verordnet werden kann. Eigentlich müssten aber nach der neuen Gesetzeslage E-Rezepte ausgestellt werden – oder in Ausnahmefällen wenigstens Muster 16.

Um Probleme in der Versorgung zu vermeiden, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgestimmt, dass bis zum 30. April weiterhin BtM-Rezepte zur Verordnung von Medizinal-Cannabis beziehungsweise des Fertigarzneimittels Sativex ® genutzt werden können. Das BMG stellt dabei klar, dass Nabilon als synthetisch hergestelltes Cannabinoid ausgeschlossen ist, da es weiter dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt bleibt. »Die Verschreibung des Fertigarzneimittels Canemes mit dem Wirkstoff Nabilon hat unverändert auf einem BtM-Rezept zu erfolgen«, heißt es in dem Schreiben.

Das BMG bittet den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), den Deutschen Apothekerverband (DAV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), »eine befristete Übergangslösung zu prüfen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Cannabis zu medizinischen Zwecken sicherstellt und die an der Versorgung Beteiligten vor etwaigen Retaxationen schützt«. Das Ministerium schlägt eine gemeinsame und gegenseitige Erklärung der Selbstverwaltungsbeteiligten vor.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa