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Sachsen-Anhalt

Retax-Kompromiss: Nur 30 Prozent Abzug

Die AOK Sachsen-Anhalt hatte mehrere hundert Apotheken für das 4. Quartal 2021 wegen fehlender Dosierangaben retaxiert. Nach langen Verhandlungen zwischen dem Landesapothekerverband und der Kasse hat man sich nun auf einen Kompromiss geeinigt: Es werden nur 30 Prozent des Abrechnungsbetrags anstelle des kompletten Betrags abgezogen, maximal 200 Euro je Packung.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 06.12.2022  12:30 Uhr

Das Thema Null-Retaxationen sorgt immer wieder für großen Ärger unter Apothekerinnen und Apothekern. Erst vergangene Woche bezeichnete ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening dieses Thema bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages als ein »ganz großes Wagnis« und eine Bedrohung für Apotheken«.

Für das 4. Quartal 2021 hatte die AOK Sachsen-Anhalt mehrere hundert Apotheken wegen fehlender Dosierangaben retaxiert. Der Landesapothekerverband (LAV) beurteilt diese Retaxationen nach PZ-Informationen zwar möglicherweise als rechtens, dennoch seien diese in der Höhe nicht angemessen. Nach langen Verhandlungen zwischen dem LAV und der AOK Sachsen-Anhalt hat man sich dem Vernehmen nach nun auf einen Kompromiss geeinigt, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Man hat sich demnach darauf verständigt, die laufenden Retaxationsverfahren einvernehmlich durch einen Vergleich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu beenden. Alle Retaxationen, die bislang mit dem Korrekturgrund 231 («AMVV – Dosierung fehlt«) ausgesprochen wurden, werden für Mitgliedsapotheken des LAV korrigiert: Es werden nur 30 Prozent des Abrechnungsbetrags anstelle des gesamten Betrags abgezogen, maximal 200 Euro je Packung. Die Voraussetzung dafür ist nach PZ-Informationen, dass die Apotheke einen schriftlichen Einspruch zur jeweiligen Beanstandung bis spätestens 19. Januar einlegt. 

Ankündigung der Retaxen für das Jahr 2023

Für das laufende Jahr gibt es dem Vernehmen nach wegen des Korrekturgrundes 231 eine weitere Friedenspflicht: Demnach werden keine Verrechnungen aus bereits abgeschlossenen Beanstandungsverfahren vorgenommen, keine neuen Beanstandungsverfahren angestrengt und laufende Beanstandungsverfahren nicht weiter verfolgt. 

Allerdings: Neben der Vereinbarung, die also den Umgang mit den ausgesprochenen Retaxen für das vierte Quartal 2021 sowie den Umgang mit Retaxen im Abrechnungsjahr 2022 regelt, wurde dem LAV das Wiedereinsetzen der Retaxen für das Jahr 2023 angekündigt, erklärte eine Sprecherin der AOK Sachsen-Anhalt auf Nachfrage der PZ.

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