Und dennoch: Auch Kleinstsummen können sich auftürmen. Den Apotheken könnten sie in der Summe teils stattliche Einnahmeverluste bescheren, so Rochell. Hier brauche es eine Bagatellgrenze. Zumal es bei den Überprüfungen fast nie darum gehe, dass Patienten falsche Arzneimittel in den Apotheken erhalten haben. »Vielmehr kürzen die Kassen die Rechnungen wegen kleiner formaler Fehler auf den Rezepten.« Er fordert: »Solche Überprüfungen sind für alle Seiten eine No-Win-Situation. Vollständige Rechnungsabsetzungen aufgrund von Formfehlern dürfen nicht zulässig sein.«