Pharmazeutische Zeitung online
Apothekerkammer Nordrhein

Resolution sieht keine Alternative zum Rx-Versandverbot

In einer Resolution pocht die Apothekerkammer Nordrhein auf ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Präsenzapotheken drohen demnach, am Ende ins Leere zu laufen.
Stephanie Schersch
17.06.2020  21:12 Uhr
Resolution sieht keine Alternative zum Rx-Versandverbot

Die Bundesregierung hat es in den zurückliegenden Monaten immer wieder betont: Sie will die deutschen Präsenzapotheken unterstützen und hat dafür vor rund einem Jahr den Entwurf für ein Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) vorgelegt. Im Kern geht es darin um die finanzielle Förderung bestimmter Dienstleistungen und ein Rx-Boni-Verbot, das auch die ausländischen Versender an die deutschen Preisvorschriften binden soll. Derzeit können sie ihren Kunden anders als deutsche Apotheken Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Das sorgt seit Langem für einen ungleichen Wettbewerb im Arzneimittelbereich.

Ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen – ein folgenschwerer Fehler, ist die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) überzeugt. In einer heute verabschiedeten Resolution warnen die Mitglieder der Kammerversammlung vor Problemen, die ein im Sozialrecht verankertes Boni-Verbot aus ihrer Sicht nach sich ziehen könnte. Hintergrund sind demnach die unterschiedlichen Regeln für Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV). Denn während Rx-Rabatte in der GKV nicht mehr erlaubt wären, »könnten Versender Privatversicherte auch künftig mit erheblichen Vorteilen locken«, heißt es. Dabei verweisen die Apotheker auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Februar. Demnach dürfen Versender privatversicherten Kunden Vorteile etwa in Form eines Gutscheins gewähren, ohne dies auf der Quittung auszuweisen. Für die Versicherung wäre die Vergünstigung damit nicht zu erkennen.

Nach Meinung der Kammer macht diese Entscheidung die Boni-Verbotspläne der Bundesregierung obsolet. Denn falle die Gleichpreisigkeit faktisch im Bereich der PKV, »dürfte auch die Begründung, warum diese nur noch im Bereich der GKV aufrechterhalten wird, kaum gelingen«.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa