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Kammerversammlung Mecklenburg-Vorpommern

Resolution gegen die Apothekenreform

Die Versammlung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern hat am Mittwoch eine Resolution verabschiedet, in der die Bundesregierung zu Nachbesserungen an der geplanten Apothekenreform aufgefordert wird. Auch sonst war die Reform ein bestimmendes Thema in Schwerin. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 30.10.2025  16:20 Uhr

Gemeinsame Resolution 

Als Reaktion auf das Apothekensterben und die geplante Apothekenreform wurde auf der Kammerversammlung eine gemeinsame Resolution mit dem Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. »Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Vor-Ort-Apotheken sind unzureichend. Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren – mit absehbaren Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum«, heißt es einleitend in dem Papier. 

In der Resolution wird betont, dass Apotheken keine gewöhnlichen Handelsbetriebe sind. Sie garantierten die Qualität der Arzneimittelversorgung und erfüllten umfangreiche Sicherheits-, Kontroll- und Vorsorgepflichten. Der Staat habe diese Leistungen beauftragt, vergüte sie aber nicht angemessen. »Setzt sich dieser Trend fort, können die gesetzlich übertragenen Aufgaben flächendeckend nicht mehr erfüllt werden; die Lebensqualität abseits der Städte wird spürbar sinken«, warnen die Kammer und der Verband. 

Die Aufgaben der Vor-Ort-Apotheken könnten durch keine anderen Leistungserbringer erfüllt werden – insbesondere nicht durch ausländische Versandapotheken. In der Resolution werden daher drei Forderungen formuliert: 

  1. Die sofortige, auskömmliche und dynamisierte Vergütung der Leistungen der Apotheke vor Ort. Jeder weitere Monat Verzögerung beschleunige den Verlust von Apothekenstandorten.
  2. Die Umsetzung einer Apothekenreform im Sinne des Koalitionsvertrags, die die Vor-Ort-Apotheke stärkt und die flächendeckende Versorgung sichert. 
  3. Die Versorgung weiterhin nur unter unmittelbarer Verantwortung approbierter Apothekerinnen/Apotheker; keine Ausweitung der Vertretungs-/Leitungsbefugnisse; keine reinen Abgabestellen ohne Beratung.

Notdienste und PKA-Ausbildung 

Natürlich ging es bei der Kammerversammlung nicht nur um die Apothekenreform. Auch über die neue Notdienstrichtlinie wurde ausführlich gesprochen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Notdienste in Mecklenburg-Vorpommern softwaregestützt mithilfe von Geodaten vergeben werden. So soll die maximale Dienstbelastung deutlich sinken. Matthias Franke, Geschäftsführer der Apothekerkammer, berichtete von einem geteilten Echo von den betroffenen Apothekern. Einigen Apotheken sei die Zahl der zu leistenden Notdienste immer noch zu groß. Andere seien unzufrieden, weil sie das zusätzliche Geld, das sie für Notdienste erhalten, nicht verlieren möchten.

»In der Betrachtung der Mengen hat sich nichts geändert. Einige haben sich über die alte Richtlinie beschwert. Jetzt beschweren sich andere über die neue Richtlinie«, erklärte Franke. Es habe außerdem positive Rückmeldungen in einem vergleichbaren Umfang gegeben.

Auch die Ausbildung des Nachwuchses war am Mittwoch Thema in Schwerin. Da es mehrfach Beschwerden über den praktischen teil der PKA-Ausbildung gab, soll es künftig eine standardisierte Evaluation geben. Die Auszubildenden sollen künftig in einem Fragebogen ihre Ausbildung bewerten. Die Evaluation erfolgt anonym und freiwillig. Es sollen keine Rückschlüsse auf den Auszubildenden oder die jeweilige Apotheke möglich sein. Die Kammer möchte so erkennen, ob es größere strukturelle Defizite in der PKA-Ausbildung gibt. 

Die freiwillige digitale Evaluation soll unmittelbar nach der Abschlussprüfung oder später erfolgen. Die Auszubildenden können den Fragebogen beispielsweise ausfüllen, während sie auf die Ergebnisse ihrer Prüfung warten. Die Ausschüsse für Nachwuchsgewinnung und Fortbildung/Ausbildung sollen den konkreten Evaluationsbogen jetzt erarbeiten. 

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