Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Betäubungsmittel im Fokus

Regeln für die Apotheken

Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist in Deutschland streng reguliert. Welche Vorschriften für die Apotheken gelten, beleuchtet der zweite Teil der PZ-Serie »Betäubungsmittel im Fokus«.
AutorKontaktUte Stapel
Datum 20.04.2020  09:00 Uhr

Wer am Handel mit Betäubungsmitteln (BTM) teilnehmen möchte, benötigt eine spezielle Erlaubnis der am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelten Bundesopiumstelle. Für Apotheken gilt jedoch eine Ausnahmeregelung. Sie müssen die Teilnahme am BTM-Verkehr der Bundesopiumstelle lediglich mit Vorlage der Apothekenbetriebserlaubnis anzeigen und erhalten dann eine BTM-Nummer. Diese berechtigt sie zum Erwerb, zur Verarbeitung und Abgabe von Betäubungsmitteln.

Die Apotheker erwerben die BTM per Abgabebelegverfahren, basierend auf einem Formularsatz, der aus vier Teilen besteht: der Abgabemeldung, dem Lieferschein, der Empfangsbestätigung und dem Lieferscheindoppel. Das Abgabebelegverfahren dient der BTM-Kontrolle. Die Apotheke als Erwerber erhält normalerweise die BTM vom Großhandel zusammen mit dem Lieferschein und der Empfangsbestätigung.

Die Abgabemeldung wird zeitgleich, spätestens jedoch am nächsten Werktag, an die Bundesopiumstelle geschickt. In der Apotheke wird der Erhalt der BTM mit Empfangsdatum und Unterschrift auf der Empfangsbestätigung – vorgeschrieben ist ein Kugelschreiber – dokumentiert. Der Lieferschein des Großhandels wird in der Apotheke drei Jahre lang aufbewahrt. Der Empfang ist ebenfalls spätestens am folgenden Werktag zu bestätigen. Erfolgte die Lieferung ohne Abweichungen, so kann nach Eingang der Empfangsbescheinigung der Lieferscheindoppel vom Großhandel vernichtet werden. Andernfalls sind die auf der Empfangsbescheinigung und dem Lieferschein vermerkten Abweichungen auf dem Lieferscheindoppel zu übertragen und dieser dem BfArM zur Kontrolle zu übersenden.

Dürfen PTA den Empfang quittieren?

In vielen Apotheken dürfen nur die Apotheker den Empfang der BTM vom Großhandel quittieren. Nach den Rechtsbestimmungen muss dies jedoch lediglich durch eine zuverlässige Person geschehen. Beauftragt der Apothekenleiter weitere Mitarbeiter wie eine PTA mit dieser Tätigkeit, sollte dies im QMS-Handbuch notiert werden.

Wird die Apotheke verkauft, erfolgt die Weitergabe der BTM an den Nachfolger ebenfalls mithilfe des Abgabebelegverfahrens. In diesem Fall ist die Abgabemeldung an das BfArM zu senden.

Die Apotheke darf keine BTM im Rahmen der kollegialen Aushilfe an andere Apotheke weitergeben. Ausnahmen gelten für Filialverbünde. Die Weitergabe erfolgt dann ebenfalls per Abgabebelegverfahren, allerdings sind die Dokumente mit dem Hinweis »VA« für Verbundapotheke zu kennzeichnen. Eine weitere Ausnahme gilt für die Weitergaben von Opioide in Form von Fertigarzneimitteln in transdermaler oder in transmucosaler Darreichungsform zur Deckung des nicht aufschiebbaren Betäubungsmittelbedarfs eines ambulant versorgten Palliativpatienten an eine andere Apotheke. Auch hier kommt das Abgabebelegverfahren zum Einsatz. Die Scheine sind mit einem »P« für palliative Versorgung zu kennzeichnen.

Aus Sicherheitsgründen muss jeder Teilnehmer am BTM-Verkehr die Betäubungsmittel sachgerecht und vor unbefugter Entnahme sicher aufbewahren. Auf der Website der Bundesopiumstelle sind in einer Richtlinie (Richtlinie über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten) Vorgaben zur ordnungsgemäßen Lagerung in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und im Heim beschrieben. Demnach müssen die Mittel zum Beispiel in zertifizierten Wertschutzschränken mit bestimmten Widerstandsgrad, die im Boden verankert sind, aufbewahrt werden. Die Lagerung in einem Kommissionierapparat erfüllt diese rechtlichen Bedingungen nicht. Probleme bereitet teilweise die Lagerung von Sativex®, das streng kühlkettenpflichtig ist. Die Lagerung kann in einem abschließbaren Kühlschrank erfolgen, eine abschließbare Kassette in einem normalen Kühlschrank ist nicht ausreichend.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa