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Geplantes Präventionsinstitut

Reform notfalls am Bundestag vorbei

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, ein Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) als eigenständige Bundesoberbehörde zu etablieren. Darin würde das Robert-Koch-Institut (RKI) in Teilen aufgehen. Es gibt viel Kritik daran – um so mehr, seit bekannt wurde, Lauterbach seine Pläne auch ohne Gesetz durchdrücken möchte.
Cornelia Dölger
18.12.2024  18:06 Uhr

Dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) offenbar prüft, ob er das geplante Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit ohne Gesetz und stattdessen allein per Erlass errichten kann, sorgte vor Kurzem für Aufsehen und veranlasste den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, zu einer schriftlichen Frage ans Bundesgesundheitsministerium (BMG). Zuerst über Lauterbachs Pläne berichtet hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Kritik an den Plänen kam nicht nur von der Opposition, sondern auch von Staatsrechtlern.

Mit der Antwort der beiden Staatssekretäre im BMG, Sabine Dittmar und Edgar Franke, ist Sorge nicht zufrieden. Dittmar argumentierte, dass es »akuten Handlungsbedarf zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit« gebe. Das geplante Institut werde ein »zentraler Baustein dafür sein«. Daher prüfe die Bundesregierung, welche zentralen Inhalte der Reform noch in dieser Legislatur »untergesetzlich« umsetzbar seien. Von einem Erlass sprach sie nicht konkret. Franke äußerte sich Sorge zufolge bei der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses.

Franke habe sich allerdings zu keinen konkreten Aussagen bewegen lassen und sich stattdessen »in Allgemeinplätzen verloren«, so Sorge. Von dem besagten Erlass sei keine Rede mehr gewesen, vielmehr schienen Kooperationsverträge zwischen dem RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) »das Gebot der Stunde« zu sein.

Die Errichtung eines »Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit« (BIÖG), die die Aufspaltung des RKIs und die Zusammenführung einzelner Abteilungen mit der BzGA zur Folge hätte, war von mehreren Seiten scharf kritisiert worden. Die Verunsicherung beim RKI sowie bei der BzgA ist laut Medienberichten groß, der RKI-Personalrat wandte sich demnach sogar ans BMG und forderte Klarheit.

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