Reform notfalls am Bundestag vorbei |
Cornelia Dölger |
18.12.2024 18:06 Uhr |
Dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angeblich prüft, ob er das geplante Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit ohne Gesetz errichten kann, sorgte vor Kurzem für Aufsehen. / © IMAGO/Political-Moments
Dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) offenbar prüft, ob er das geplante Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit ohne Gesetz und stattdessen allein per Erlass errichten kann, sorgte vor Kurzem für Aufsehen und veranlasste den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, zu einer schriftlichen Frage ans Bundesgesundheitsministerium (BMG). Zuerst über Lauterbachs Pläne berichtet hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Kritik an den Plänen kam nicht nur von der Opposition, sondern auch von Staatsrechtlern.
Mit der Antwort der beiden Staatssekretäre im BMG, Sabine Dittmar und Edgar Franke, ist Sorge nicht zufrieden. Dittmar argumentierte, dass es »akuten Handlungsbedarf zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit« gebe. Das geplante Institut werde ein »zentraler Baustein dafür sein«. Daher prüfe die Bundesregierung, welche zentralen Inhalte der Reform noch in dieser Legislatur »untergesetzlich« umsetzbar seien. Von einem Erlass sprach sie nicht konkret. Franke äußerte sich Sorge zufolge bei der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses.
Franke habe sich allerdings zu keinen konkreten Aussagen bewegen lassen und sich stattdessen »in Allgemeinplätzen verloren«, so Sorge. Von dem besagten Erlass sei keine Rede mehr gewesen, vielmehr schienen Kooperationsverträge zwischen dem RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) »das Gebot der Stunde« zu sein.
Die Errichtung eines »Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit« (BIÖG), die die Aufspaltung des RKIs und die Zusammenführung einzelner Abteilungen mit der BzGA zur Folge hätte, war von mehreren Seiten scharf kritisiert worden. Die Verunsicherung beim RKI sowie bei der BzgA ist laut Medienberichten groß, der RKI-Personalrat wandte sich demnach sogar ans BMG und forderte Klarheit.
Zwar wurden Lauterbachs Reformpläne mit dem Ampelbruch vorerst ausgesetzt, da das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit, das Mitte November vom Bundestag beschlossen werden sollte, von der Tagesordnung gestrichen wurde. Seit aber die Runde machte, dass Lauterbach sein Projekt auf dem Verwaltungsweg durchdrücken will, wird die Kritik wieder lauter.
Die Thematisierung im Gesundheitsausschuss konnte die Dinge offenbar nicht wirklich klären. Für die Belegschaften von RKI und BZgA bedeuteten die vagen Aussagen des Staatssekretärs »weitere Unsicherheit über ihre Zukunft, das ist leider eine Tatsache«, so Sorge. Zumindest dies sei offen zugegeben worden. Über die Frage, wie die Errichtung finanziert werden solle, verloren demnach weder Dittmar noch Franke ein Wort.
Wie das BIÖG (vormals »Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin – BIPAM) ohne weitere Haushaltsmittel zustande kommen solle, sei also nicht zu beantworten, so Sorge. Zusätzliche Haushaltsmittel seien jedenfalls nicht vorgesehen. »Offenbar weiß wirklich nur Karl Lauterbach selber, ob und wie er sein Prestigeprojekt, das mittlerweile vom BIPAM zum BIÖG mutiert ist, über das Ampel-Aus retten will«, erklärte der Christdemokrat.