Pharmazeutische Zeitung online
Adexa-Tipps für Führungskräfte

Rechtssichere Urlaubsplanung in Apotheken

Wenn Apothekenmitarbeitende Urlaub beantragen, müssen Leitende oft sehr flexibel planen und zwischen gesetzlichen Vorgaben, Tarifvertrag, Teambedürfnissen jonglieren und abwägen. Vonseiten der Apothekengewerkschaft Adexa gibt es Tipps für eine rechtssichere Planung.
PZ
04.09.2025  14:38 Uhr
Rechtssichere Urlaubsplanung in Apotheken

Die Urlaubsplanung für Mitarbeitende ist für Apothekenleitungen oft ein schwieriges Unterfangen: Denn es gilt, die Bedürfnisse der Mitarbeitenden individuell und als Team zu berücksichtigen und gleichzeitig gesetzliche und tarifliche Vorgaben zu beachten. Adexa-Rechtsexpertin Minou Hansen hat deshalb kürzlich in einem Webinar Tipps gegeben, wie sich Führungskräfte rechtssicher verhalten, und dargelegt, wo die Fallstricke lauern.

In der Regel kümmere sich die Filialleitung um das Thema Urlaubsplanung, wird Hansen auf der Adexa-Homepage zitiert. Deren Aufgabe sei es meist, den konkreten Einsatz der Mitarbeitenden zu planen, während den Apothekeninhabenden häufig grundlegende Personalentscheidungen wie Einstellungen oder Kündigungen der Apothekenleitung vorbehalten sind. Grundsätzlich sei eine klare vertragliche Aufgabenbeschreibung wichtig. Gegebenenfalls sollte man dies nachholen, empfiehlt die Rechtsexpertin.

Tarifvorgaben

Bei der Urlaubsplanung muss die Apothekenleitung demnach viele Details beachten. Denn tarifbedingt gibt es beim Urlaubsanspruch viele Unterschiede. Der gesetzliche Mindesturlaub liegt zwar bei 24 Werktagen, bezogen auf die apothekentypische Sechs-Tage-Woche. Doch bei Tarifbindung gelten laut Adexa höhere Ansprüche. Im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA), welches alle Kammerbezirke außer Nordrhein und Sachsen umfasst, sind es 35 Werktage, in Nordrhein 33 und in Sachsen 34. Und: Nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit erhöhe sich der Anspruch um jeweils einen weiteren Tag.

Wichtig ist Hansen zufolge die Umrechnung, wenn nicht an allen Wochentagen gearbeitet wird. Maßgeblich sei folgende Formel: Urlaubstage bei Vollzeit ÷ 6 Werktage x Arbeitstage pro Woche = Urlaubstage bei Teilzeit. Wer jeden zweiten Mittwoch arbeitet oder jeden vierten Samstag, müsse diese Tage mit einem Faktor einrechnen; in diesen Fällen mit 0,5 beziehungsweise 0,25. Arbeitet man jeweils einen Samstag im Monat, betrage der Faktor 0,23.

Für Schwerbehinderte, die Anspruch auf sechs zusätzliche Werktage pro Jahr haben, gelten besondere Regeln. Ebenso für Beschäftigte in Elternzeit. Hier könne der Urlaubsanspruch für jeden vollen Elternzeitmonat gekürzt werden, heißt es.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa