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Cannabidiol

Rechtlicher Status von CBD-Produkten weiterhin unklar

Cannabidiol-haltige Produkte wie CBD-Öle boomen. Doch die Wirksamkeit und der rechtliche Status sind weiterhin umstritten.
PZ/dpa
14.01.2020  13:54 Uhr
Rechtlicher Status von CBD-Produkten weiterhin unklar

Cannabidiol (CBD)-haltige Produkte erleben derzeit einen Boom in Deutschland: Öle, Kapseln, Gummibärchen, Kaugummi oder Kosmetik – alle möglichen Waren werden mit dem CBD-Zusatz beworben. Es sei ein wuchernder Markt, Zahlen zu Herstellern und Händlern hierzulande kenne wohl niemand, sagt ein Branchenkenner der Nachrichtenagentur dpa.

Nach Beobachtung der Verbraucherzentralen ist das Internet der Hauptumschlagplatz, aber auch immer mehr Läden schießen aus dem Boden, wie Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen erklärt. Und auch manche Apotheken bieten aufgrund der großen Nachfrage CBD-Präparate an. Dabei ist die rechtliche Lage unsicher. »Es gibt keine vernünftige Regulierung«, sagt Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband. Es handele sich um einen »grauen bis schwarzen Markt«. 

Behörden und auch Verbraucherzentralen meinen: Nein, ungeprüft kein Verkauf. So heißt es auf der Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): »Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.« Die EU-Kommission stuft die Einzelsubstanz CBD als neuartiges Lebensmittel ein, da es nicht in nennenswerten Mengen vor dem 15. Mai 1997, dem Stichtag für die Novel-Food-Verordnung, verzehrt worden sei. Demnach wären CBD-Produkte ohne EU-Zulassung nicht verkehrsfähig. Bislang  wurden zu CBD erst zwei solche Anträge von tschechischen Herstellern gestellt.

Hersteller berufen sich hingegen etwa auf die lange Tradition der Hanfnutzung. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen beschäftigen derzeit die Gerichte. Gewonnen wird CBD in Europa aus Hanfsorten, die maximal 0,2 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten dürfen.

Anders als THC hat CBD weder eine berauschende Wirkung noch Suchtpotenzial. Auch soll es das Fahrvermögen nicht beeinträchtigen. Es soll ausgleichend und beruhigend wirken. Beworben wird es für eine Vielzahl meist ungeprüfter Indikationen: gegen Stress, Ängste und Regelschmerzen oder zum schnelleren Einschlafen. Es gebe zwar Hinweise auf eine entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkung, so Verbrauchenzentralen-Expertin Franz. Diese seien aber noch nicht ausreichend durch klinische Studien gesichert. Auch seien Fragen zu Dosierung, Sicherheit, Neben- und Wechselwirkungen ungeklärt. Auf manchen Internetseiten werde mit CBD angereichertes Öl jedoch wie ein Wundermittel angepriesen: »Hilft gegen Diabetes (Typ 2)«. Solche Werbeaussagen für Nahrungsergänzung sind definitiv verboten. 

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