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vdek-Analyse

Rabattverträge kein Grund für Lieferengpässe – oder doch? 

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und den Arzneimittel-Ausschreibungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat eine neue Analyse des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ergeben. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht die Lage etwas anders. 
Jennifer Evans
18.10.2019  12:04 Uhr

Als Grundlage für seine Argumentation verweist der vdek auf eine Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Diese besagt, dass es zuletzt bei 529 Arzneimitteln zu Lieferengpässen gekommen ist (Stand: September 2019). Doch bei keinem dieser Medikamente hätten Rabattverträge eine Rolle gespielt, betont der Verband. Und rechnet vor: »Zieht man von den 529 Einträgen der BfArM-Liste die Arzneimittel ab, die am 29. September 2019 bereits wieder lieferbar waren (Löschmitteilung der Hersteller) und diejenigen, die Valsartan enthielten (Rückruf nach dem Valsartan-Skandal), verblieben noch 156 Arzneimittel.« Davon sei ein Großteil in anderen Packungsgrößen oder von anderen Herstellern erhältlich. Übrig bleiben demnach noch 89 Wirkstoffe, von denen für 69 kein Rabattvertrag vorgelegen hat. Letztlich gebe es noch 20 Wirkstoffe, deren Lieferschwierigkeiten von den Herstellern mit Produktionsproblemen begründet worden seien, so die Ersatzkassen.

»Die Behauptung, Lieferengpässe hätten mit den Arzneimittel-Ausschreibungen der Krankenkassen zu tun, entbehrt jeglicher Grundlage«, schimpfte die vdek-Chefin Ulrike Elsner. Im Gegenteil: Rabattverträge verhinderten sogar Lieferengpässe. Schließlich könnten die Hersteller durch diese besser planen. Und das erhöhe letztlich die Liefer- und Versorgungssicherheit. Dem widerspricht der BPI. Nach der Scharfschaltung der Rabattverträge im Jahr 2007 sei eine Marktkonzentration entstanden, die sich massiv auf die Arzneimittelversorgung auswirke, so BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen. »Wer Marktbedingungen schafft, bei denen immer weniger Anbieter auf noch weniger Wirkstoffhersteller zurückgreifen müssen, weil die Payer für mehr nicht zahlen, der schafft Lieferengpässe«, kritisiert er.

Um künftig einer Medikamenten-Knappheit besser vorzubeugen, enthält Elsners Ansicht nach das Positionspapier der AG Gesundheit der Unionsfraktion gute Ansätze. Dazu gehört etwa der Aufbau einer nationalen Arzneimittelreserve sowie die Verschärfung und Ausweitung bestehender Meldepflichten. Für kontraproduktiv hält sie allerdings den Vorschlag, die Kassen regional zu gemeinsamen Ausschreibungen zu verpflichten. »Dadurch wird die Liefervielfalt reduziert und damit die Versorgungssicherheit verringert«, sagte sie. Laut Unionspapier soll das Rabattvertragssystem durch regionale Zusammenschlüsse von Kassen zentraler werden. Zudem spricht sich Elsner deutlich gegen den Trend aus, die Produktion auf wenige Herstellerbetriebe zu konzentrieren. Stattdessen plädiert sie für europäische oder gar globale Lösungen. 

Auch der BPI sieht bei diesem Thema die Politik in der Pflicht. Grundsätzlich dürfe man sich nicht abhängig vom Weltmarkt machen. Stattdessen sollte die Anbietervielfalt hierzulande erhalten bleiben. Lösungsansätze für die Neugestaltung der Rabattverträge sehen in Joachimsens Augen so aus: »Es sollte grundsätzlich erst Ausschreibungen geben, wenn mindestens vier Anbieter im Markt sind und wenn die Krankenkasse an mindestens drei Anbieter Zuschläge erteilen müssen, von denen mindestens einer den Standort seiner Produktion in der EU nachweisen muss.«

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