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Apotheker fordern

Rabattverträge aussetzen, Botendienste vergüten

Die ABDA fordert, das Arzneimittel-Versorgungssystem in den kommenden Tagen auf die Verschärfung der Corona-Krise vorzubereiten – auch mithilfe der Aussetzung der Rabattverträge und mit vergüteten Botendiensten. 
ABDA/PZ
23.03.2020  14:46 Uhr

In turbulenten Zeiten wie diesen ist es wichtig, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, auch wenn sich die  Coronavirus-Krise verschärfen sollte. Dazu brauchen die Apotheker größere Entscheidungsspielräume. »Wir brauchen mehr Beinfreiheit und gehen davon aus, dass das für diese Woche geplante Gesetzgebungspaket die Voraussetzungen dafür schafft«, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 

»Wir haben zwei zentrale Anliegen: Erstens wollen wir die Abläufe in den Apotheken so optimieren, dass wir alle Patienten möglichst schnell versorgen können«, erklärt Schmidt. »Zweitens brauchen wir die Voraussetzungen, Patienten über vergütete Botendienst zu Hause zu versorgen, um damit insbesondere Älteren und chronisch Kranken zu schützen.« Aufgrund der Rabattverträge der Krankenkassen und der damit verbundenen Bürokratie ist es oft nötig, dass Patienten ihre Apotheke mehrfach aufsuchen. »Wenn die Regelungen der Rabattverträge während der Corona-Krise ausgesetzt würden, könnten die Apotheken Patienten oft schon beim ersten Apothekenbesuch mit dem Medikament versorgen, dass der Arzt für sie ausgewählt hat«, erklärt Schmidt.

Die Aussetzung der Rabattverträge müsse schnellstmöglich bundesweit erfolgen, mit einem Flickenteppich können die Apotheker nicht arbeiten, erläutert der ABDA-Präsident. Die Apotheker wollen auch ihren pharmazeutischen Sachverstand bei der Belieferung stärker nutzen dürfen. Das könne zum Beispiel bedeuten, dass ein Patient statt einer ganzen Tablette mit 10 Milligramm eine halbe Tablette mit 20 Milligramm bekommt. »Dann könnte jede Apotheke ihr Warenlager optimal nutzen.« Die Apotheker bräuchten hier jedoch Rechtssicherheit, damit sie nicht befürchten müssen, später von der Krankenkasse sanktioniert zu werden.

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