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PTA-Reformgesetz tritt 2023 in Kraft

Das PTA-Reformgesetz wurde am 20. Dezember vom Bundesrat verabschiedet und ist am vergangenen Donnerstag  im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Am 1. Januar 2023 wird das Gesetz nun in Kraft treten.
PZ
20.01.2020  15:22 Uhr

Die Länderkammer hatte zwar weiterhin Änderungsbedarf beim PTA-Reformgesetz gesehen, beispielsweise bei der Ausbildung, aber entgegen den Empfehlungen seiner Ausschüsse darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände stellt nun die wichtigsten Punkte des Gesetzes zusammen und solche, die im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert wurden:

  • Die Ausbildungsdauer und -struktur bleiben unverändert – zwei Jahre schulische Ausbildung, sechs Monate praktische Ausbildung in einer Apotheke (§ 11 PTAG (neu)).
  • Die Bundesapothekerkammer regelt Näheres zur praktischen Ausbildung in Richtlinien (§ 17 Abs. 5 PTAG (neu)).
  • Der Apothekenleiter kann unter bestimmten Voraussetzungen festlegen, dass benannte pharmazeutische Tätigkeiten abweichend von § 3 Abs. 5 Satz 3 ApBetrO ohne Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Hierzu kann auch die Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verschreibung zählen (§ 3 Abs. 5b (neu) ApBetrO).

Die ABDA weist auch auf die begleitende Entschließung (Anlage zu BR-Drs. 630/19(B)) des Bundesrats vom 20. Dezember 2019 hin. Die Länderkammer hatte damit ihre Unzufriedenheit mit dem jetzt gefundenen Ergebnis ausdrückt und weitergehende politische Forderungen aufgestellt. Diese betreffen unter anderem  die laut Länderkammer unzureichenden Ausbildungsinhalte, Finanzierungs- und Vergütungsfragen sowie die Richtlinienkompetenz der Bundesapothekerkammer. Die Ländervertretung hatte die Bundesregierung damit aufgefordert, diese Themen noch vor Inkrafttreten des Gesetzes in weiteren Verfahren aufzugreifen. Die ABDA will diese politische Diskussion auch weiterhin begleiten.

Zum Gesetzestext im Bundesanzeiger: PTA-Reformgesetz.

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