| Alexandra Amanatidou |
| 15.01.2026 17:00 Uhr |
Laut der Arbeitszeitbefragung 2023 und dem Arbeitszeitreport 2021 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gehört ständige Erreichbarkeit zu den Stressfaktoren im Arbeitsalltag. / © Adobe Stock/Andrey Popov
Laut der Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen in den letzten zehn Jahren verdoppelt. So gab es 2014 insgesamt 70,39 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage (26,88 Millionen bei Männern und 43,51 Millionen bei Frauen), 2024 waren es 147,94 Millionen (60,39 Millionen bei Männern und 87,55 Millionen bei Frauen).
Prozentual stellen im Jahr 2024 die 30- bis 35-Jährigen die größte Gruppe dar (Frauen: 23,8 Prozent, Männer: 17,07 Prozent), die sich wegen psychischer oder Verhaltensstörungen krankschreiben ließen. Im Jahr 2014 war die Gruppe der 35- bis 40-Jährigen mit dem größten Anteil vertreten (20,91 Prozent bei Frauen und 14,25 Prozent bei Männern).
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer Belastung ist seit 2014 ebenfalls gestiegen. Im Jahr 2014 lag die Zahl bei Männern bei durchschnittlich 32,75 Tagen und bei Frauen bei 33,82 Tagen, während sie 2024 42,24 bzw. 42,41 Tage betrug. Die höchste Zahl an AU-Tagen gab es sowohl 2014 als auch 2024 bei den 65- bis 70-Jährigen: 2014 lag die durchschnittliche Zahl bei den Männern bei 67,51 und bei den Frauen bei 67,21, 2024 lag sie bei den Männern bei 95,65 und bei den Frauen bei 88,16.
In ihrer Kleinen Anfrage wollte Die Linke außerdem wissen, wie hoch die Produktionsausfallkosten und Bruttowertschöpfungsausfälle im Jahr 2024 waren, die durch psychische Erkrankungen verursacht wurden. Laut dem aktuellen Unfallverhütungsbericht 2024 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betrugen die Produktionsausfallkosten aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen 22,5 Milliarden Euro. Das entspricht 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Der Ausfall an Bruttowertschöpfung betrug demnach 38 Milliarden Euro, was 0,8 Prozent des Bruttonationaleinkommens entspricht.
Laut der Bundesregierung sind die Ursachen für die Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt unter anderem darin zu finden, dass die kognitiv-geistigen und sozial-kommunikativen Anforderungen sowie die Anforderungen an die Selbstorganisation und Flexibilität der Beschäftigten in den letzten Jahren gestiegen sind.
Die im Jahr 2024 von der BAuA gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung - Zentrale (BIBB) durchgeführte Erwerbstätigenbefragung zeigt, dass etwa zwei Drittel der Erwerbstätigen häufig verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen müssen. Mehr als 40 Prozent der Erwerbstätigen sind demnach häufig mit neuen Aufgaben konfrontiert, werden bei ihrer Arbeit häufig unterbrochen und gestört und arbeiten häufig unter starkem Termin- oder Leistungsdruck. Laut der Arbeitszeitbefragung 2023 und dem Arbeitszeitreport 2021 der BAuA gehört auch die ständige Erreichbarkeit zu den Stressfaktoren.
Laut dem Bericht der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zur Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/24 berücksichtigen größere Betriebe psychische Belastungen in ihren Gefährdungsbeurteilungen stärker als kleinere. So lag der Anteil bei Betrieben mit über 250 Beschäftigten bei 78,6 Prozent, bei Betrieben mit ein bis neun Beschäftigten jedoch nur bei 59,1 Prozent. Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess im Arbeitsschutz. Dabei ermitteln und bewerten Arbeitgeber potenzielle Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz und legen geeignete Schutzmaßnahmen fest. Interessant ist auch, dass 75,2 Prozent der Betriebe im Gesundheits- und Sozialwesen das Thema psychische Belastung in ihre Gefährdungsbeurteilung einbeziehen.
Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, erarbeitet die Projektgruppe »Psychische Belastungen« des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) der Bundesregierung eine Regel. Diese soll die Handlungssicherheit der Betriebe hinsichtlich der Anforderungen an den Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit erhöhen und die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen stärken.