Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Friedenspflicht bis 29. Februar

Problem Chargenübermittlung entschärft – vorerst

Verblisternde Apotheken müssen vorerst keine Retaxierungen in puncto Chargenübermittlung bei E-Rezepten fürchten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Friedenspflicht und einen Retaxverzicht bis zum 29. Februar geeinigt. Danach greift wieder die aktuelle Übergangslösung. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 06.02.2024  12:20 Uhr

Apotheken, die patientenindividuell verblistern, stellte die E-Rezept-Einführung vor ein praktisches Problem. Denn bei der Belieferung von E-Rezepten müssen sie laut Schiedsspruch zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung den sogenannten E-Abgabedatensatz ans Rechenzentrum übermitteln, zu dem auch die Chargenbezeichnung des Arzneimittels zählt. Die Pflicht gilt bei authentifizierungspflichtigen Arzneimitteln mit einem Data-Matrix-Code auf der Umverpackung.

Wie aber eine Chargenbezeichnung übermitteln, wenn die einzelnen Packungen nicht mit in den Blister kommen? Für das Problem forcierte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im vergangenen November eine Zwischenlösung. Es forderte die Vertragsparteien – den Deutschen Apothekerverband (DAV) sowie den GKV-Spitzenverband – auf, Regelungen für Ausnahmen von der Pflicht zur Chargenübermittlung zu finden. Auf eine solche Regelung konnten sich die Parteien dann im Dezember einigen. Die Vereinbarung sah demnach auch vor, dass die Kassen auch bei früheren Fällen, bei denen verblisternde Apotheken die Chargendokumentation nicht vorgenommen haben, nicht retaxieren.

Diese Gemengelage wird für Apotheken nun noch einmal entschärft, nachdem der DAV und GKV-Spitzenverband sich in puncto Chargenübermittlung auf eine Friedenspflicht geeinigt haben. Die Vereinbarung gilt für die kommenden gut drei Wochen, bis zum 29. Februar 2024.

Für die Kassen eine Ausnahmeregelung

Die Vereinbarung sieht vor, dass bei fehlender Chargenübermittlung eine Retaxation ausgeschlossen ist. Das bestätigte ein DAV-Sprecher gegenüber der PZ. Der Retaxverzicht gilt demnach ebenfalls, wenn statt der Chargennummer der Begriff »STELLEN« nicht übermittelt wird. Ab 1. März 2024 greift dann wieder die Übergangslösung aus dem vergangenen Winter, sprich dann muss bei der Abgabe eines Arzneimittels wieder entweder die Chargenbezeichnung oder der Begriff »STELLEN« übermittelt werden.

Auch der GKV-Spitzenverband bestätigte auf PZ-Anfrage die Vereinbarung, stellte in diesem Zusammenhang aber noch einmal klar,  dass die Friedenspflicht lediglich bei dem einzelnen Punkt der Chargenübermittlung von verblisterten Arzneimitteln für die Versorgung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern bestehe.

Der GKV-Spitzenverband und der DAV hatten besagte Ausnahmeregelung in der Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V einschließlich eines Verzichts auf Retaxation bis zum 31. Dezember 2023 vereinbart, in dem das Wort »STELLEN« in der Chargenbezeichnung übermittelt wird. Dieser Zeitraum sei nun verlängert worden, so ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands zur PZ. Grund hierfür sei, dass noch nicht alle Apothekensysteme die neue Vorgabe technisch umsetzen könnten. Wann eine grundsätzliche Regelung stehen wird (auch nach Juni 2025), konnte der Sprecher nicht abschätzen.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa