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Privatrezept-Häufung bei Cannabis ist »Offenbarungseid« 

Seit der Teillegalisierung von Cannabis können Ärzte deutlich einfacher Medizinalcannabis verschreiben. Vor allem Privatrezepte werden offenbar häufig ausgestellt. Die Union spricht von Graumarkt und einem »Offenbarungseid«, aber auch die SPD sorgt sich. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 04.07.2024  15:30 Uhr
Medizinalcannabis auf GKV-Rezept nur für Schwerkranke

Medizinalcannabis auf GKV-Rezept nur für Schwerkranke

Medizinalcannabis darf seit 2017 verschrieben werden. Ziel sei, dass Schwerkranke mit entsprechend nachgewiesener Diagnose, bei denen andere Therapien nicht greifen, auf GKV-Rezept mit Medizinalcannabis versorgt werden können. »Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann«, hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Inkrafttreten des Gesetzes »Cannabis als Medizin« am 10. März 2017 gesagt.

Diese Begrenzung ist allerdings auf GKV-Rezepte beschränkt. Darauf wiesen die Autoren der BfArM-Erhebung noch einmal hin. Dies sowie der hohe Männeranteil und das niedrige Durchschnittsalter legten nahe, dass in vielen Fällen eine Versorgung mit Cannabisblüten erfolgt, die der Gesetzgeber so nicht bezweckt habe, so die Schlussfolgerung.

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