Medizinalcannabis darf seit 2017 verschrieben werden. Ziel sei, dass Schwerkranke mit entsprechend nachgewiesener Diagnose, bei denen andere Therapien nicht greifen, auf GKV-Rezept mit Medizinalcannabis versorgt werden können. »Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann«, hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Inkrafttreten des Gesetzes »Cannabis als Medizin« am 10. März 2017 gesagt.