»Primärversorgungspraxen als verlässlicher Anlaufpunkt« |
Melanie Höhn |
16.07.2025 15:30 Uhr |
Sowohl Primärversorger als auch Fachärztinnen und -ärzte sollen weiter frei gewählt werden dürfen, Zugang zur fachärztlichen Versorgung sieht die AOK allerdings erst nach qualifizierter Überweisung vor. »Mit Blick auf lange Wartezeiten auf Termine und die Ambulantisierungsziele der Krankenhausreform muss auch die fachärztliche Versorgung bedarfsgerecht ausgerichtet werden«, so Reimann. Ausnahmen beim Überweisungsvorbehalt sollen für Kinder- und Jugendarztpraxen, für die Frauenheilkunde sowie für chronisch Kranke und Früherkennungsuntersuchungen gelten. Damit GKV-Versicherte zudem schneller Termine bei Fachärztinnen und -ärzten erhalten, sollen Selbstzahlerleistungen künftig nur noch in ausgewiesenen Sprechstunden angeboten werden dürfen.
Für den Umbau der bestehenden hausärztlichen Versorgung zu einer umfassenden Primärversorgung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem AOK-Konzept zufolge Mindeststandards für einen neuen Versorgungsauftrag definieren. Freiwerdende Hausarztsitze sollen dann ausschließlich nach den neuen Anforderungen dieses Versorgungsauftrags besetzt werden, für Bestandspraxen werden Übergangsregelungen gefordert.
Als weitere Systemschnittstelle sieht die AOK neben den Primärversorgern auch die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelten Leitstellen. Flankierend zur Primärversorgung sollen sie die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patientinnen und Patienten ebenfalls in die passende Versorgung vermitteln. Reimann: »Hiermit greifen wir auch die Planungen aus der Notfallreform auf und integrieren die Wege durch die Versorgungsangebote.«
Perspektivisch sei eine sektorenunabhängige ambulante regionale Versorgungsplanung erforderlich, in der die Kapazitäten der Primärversorgung, fachärztlichen Grund- und Spezialversorgung, des ambulanten Operierens und der ambulanten Leistungsanteile der Krankenhäuser übergreifend geplant werden, so der Verband.
Mit der Weiterentwicklung der Versorgungsaufträge sollen bundeseinheitliche Mindeststandards gesetzt werden. »Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in Ballungsräumen und in der Fläche müssen aber regionale Spielräume ermöglicht werden«, führte Reimann weiter aus. Die bestehende Verpflichtung der Kassen zum Angebot einer hausarztzentrierten Versorgung (HzV) soll aufgehoben werden, auf freiwilliger Basis regional aber weiter möglich bleiben.