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AOK-Eckpunktepapier

»Primärversorgungspraxen als verlässlicher Anlaufpunkt«

Der AOK-Bundesverband hat heute ein Eckpunktepapier vorgelegt und unterbreitet darin Vorschläge zur Verbesserung der ambulanten Gesundheitsversorgung. Unter anderem sollen lange Wartezeiten und die Benachteiligung von GKV-Patienten abgebaut werden.
Melanie Höhn
16.07.2025  15:30 Uhr

In der anhaltenden Debatte über Steuerungsdefizite und die Benachteiligung von GKV-Patienten bei der Terminvergabe in Arztpraxen hat der AOK-Bundesverband heute das Konzeptpapier »Von Anfang an gut versorgt: Eckpunkte für eine Primärversorgung in Deutschland« vorgelegt. Darin heißt es: »Unsere Versorgungslandschaft ist fragmentiert und Versorgungsangebote sind zu wenig koordiniert. Viele Patientinnen und Patienten scheitern an der Überkomplexität des Gesundheitssystems und finden nicht mehr den richtigen Zugang zu den benötigten Versorgungsangeboten.«

Für einen bedarfsgerechten Zugang zur Versorgung für Patientinnen und Patienten und mehr Effizienz im System durch gezielte Steuerung schlägt die AOK zwei Instrumente vor. Zum einen soll die bestehende hausärztliche Versorgung verlässlicher und zu einem teambasierten Primärversorgungssystem weiterentwickelt werden. Zum anderen soll als neues Steuerungselement eine schnelle Ersteinschätzung des konkreten Bedarfs und der Dringlichkeit erfolgen, damit Patientenanliegen zielgerichteter an die richtigen Versorgungsebenen vermittelt werden können, erklärte der Verband in einer Mitteilung.

Umfassende Grundversorgung in Primärversorgungspraxen

Diese Ersteinschätzung soll in den Primärversorgungspraxen und flankierend bei den Leitstellen/Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich sein. Das Eckpunktepapier enthält damit konkrete Vorschläge für die Etablierung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen verbindlichen Primärarztsystems. »Kernelement unseres Konzepts sind Primärversorgungspraxen als ein gut erreichbarer und verlässlicher Anlaufpunkt für Patientinnen und Patienten«, erklärte Carola Reimann, die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Dort sollen Teams aus Ärzten, Pflegefachpersonen, Physician Assistants und weiteren Gesundheitsberufen eine umfassende Grundversorgung übernehmen und Patientinnen und Patienten bei Bedarf weiter durch das System leiten.

»Wir brauchen eine stabile Grundversorgung, damit die Bevölkerung das Vertrauen in ihre gesundheitliche Absicherung nicht verliert«, ist Reimann überzeugt. Die teambasierte Aufstellung der bisherigen hausärztlichen Versorgung sei dafür eine wichtige Voraussetzung. In diesen Teams sei auch die Integration von telemedizinischen Angeboten besser möglich als in der Einzelpraxis.

Facharzt erst nach Überweisung

Sowohl Primärversorger als auch Fachärztinnen und -ärzte sollen weiter frei gewählt werden dürfen, Zugang zur fachärztlichen Versorgung sieht die AOK allerdings erst nach qualifizierter Überweisung vor. »Mit Blick auf lange Wartezeiten auf Termine und die Ambulantisierungsziele der Krankenhausreform muss auch die fachärztliche Versorgung bedarfsgerecht ausgerichtet werden«, so Reimann. Ausnahmen beim Überweisungsvorbehalt sollen für Kinder- und Jugendarztpraxen, für die Frauenheilkunde sowie für chronisch Kranke und Früherkennungsuntersuchungen gelten. Damit GKV-Versicherte zudem schneller Termine bei Fachärztinnen und -ärzten erhalten, sollen Selbstzahlerleistungen künftig nur noch in ausgewiesenen Sprechstunden angeboten werden dürfen.

Für den Umbau der bestehenden hausärztlichen Versorgung zu einer umfassenden Primärversorgung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem AOK-Konzept zufolge Mindeststandards für einen neuen Versorgungsauftrag definieren. Freiwerdende Hausarztsitze sollen dann ausschließlich nach den neuen Anforderungen dieses Versorgungsauftrags besetzt werden, für Bestandspraxen werden Übergangsregelungen gefordert.

Leitstellen als weitere Systemschnittstelle

Als weitere Systemschnittstelle sieht die AOK neben den Primärversorgern auch die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelten Leitstellen. Flankierend zur Primärversorgung sollen sie die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und Patientinnen und Patienten ebenfalls in die passende Versorgung vermitteln. Reimann: »Hiermit greifen wir auch die Planungen aus der Notfallreform auf und integrieren die Wege durch die Versorgungsangebote.«

Perspektivisch sei eine sektorenunabhängige ambulante regionale Versorgungsplanung erforderlich, in der die Kapazitäten der Primärversorgung, fachärztlichen Grund- und Spezialversorgung, des ambulanten Operierens und der ambulanten Leistungsanteile der Krankenhäuser übergreifend geplant werden, so der Verband.

Mit der Weiterentwicklung der Versorgungsaufträge sollen bundeseinheitliche Mindeststandards gesetzt werden. »Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in Ballungsräumen und in der Fläche müssen aber regionale Spielräume ermöglicht werden«, führte Reimann weiter aus. Die bestehende Verpflichtung der Kassen zum Angebot einer hausarztzentrierten Versorgung (HzV) soll aufgehoben werden, auf freiwilliger Basis regional aber weiter möglich bleiben.

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