»Das ist ein unmöglicher Zustand und es leistet dem Missbrauch Vorschub, wenn Rezepte nicht nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, sondern lediglich nach Ausfüllen eines Online-Fragebogens ausgestellt werden«, so Preis. / © PZ
Das Magazin widmet sich im aktuellen Heft dem Thema »Riskante Medizin aus dem Netz« und der Gefahr, die ein allzu einfacher Zugang zu Arzneimitteln darstellt. Als Experte wird ABDA-Präsident Thomas Preis zitiert, der vor den Folgen des unkontrollierten Versandhandels warnt.
Nicht nur führten Plattformen dazu, dass Arzneimittel missbräuchlich angewendet würden, so der ABDA-Präsident. Auch würden dadurch dringend benötigte Medikamente zusätzlich verknappt. Preis plädierte gegenüber dem Magazin dafür, dass Medikamente, für die ein Lieferengpass besteht, nicht über den Versandhandel vertrieben werden dürften. »So sind die Medikamente auch im Notfall direkt vor Ort in der Apotheke erhältlich.«
Als Beispiel zog Preis Asthmasprays mit dem Wirkstoff Salbutamol heran. »Wir haben festgestellt, dass Salbutamol auf gewissen Online-Plattformen auf Basis eines Fragebogens angeboten wird. Das ist ein unmöglicher Zustand und es leistet dem Missbrauch Vorschub, wenn Rezepte nicht nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, sondern lediglich nach Ausfüllen eines Online-Fragebogens ausgestellt werden.«
Derzeit beziehe man die Sprays aus den USA und Spanien. »Aber auch das reicht nicht mehr. Jetzt greift man schon auf Medikamente aus Brasilien zurück«, so Preis.
Die Verschreibungspraxis per Fragebogen ist umstritten, weil es Missbrauch befeuere. Mit der Teilfreigabe von Cannabis schossen die Importzahlen für Cannabis in die Höhe, während die Verordnungen zulasten der GKV sich in Grenzen hielten, was nahelegt, dass die Cannabisblüten größtenteils auf Privatverordnung abgegeben werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Trend stoppen und plant mit einer Neuauflage des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG), Onlineverschreibung und Versand von Cannabisblüten zu verbieten. Der Bundesrat winkte das Gesetz mit einigen Anpassungswünschen durch, in dieser Woche soll der Entwurf erstmals im Bundestag beraten werden.