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Adexa nicht vollständig zufrieden

06.12.2004  00:00 Uhr
Tarifeinigung

Adexa nicht vollständig zufrieden

PZ  Zum 1. Januar tritt der neue Gehaltstarifvertrag und der neue Bundesrahmentarifvertrag in Kraft. Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) hatten sich Mitte November nach langen Verhandlungen darauf geeinigt. Ganz zufrieden sind die Vertreter der Arbeitnehmer allerdings nicht.

Der Gehaltstarifvertrag sieht auf der einen Seite eine Gehaltserhöhung um 4,9 Prozent vor. Gleichzeitig müssen die Mitarbeiter aber eine längere Wochenarbeitszeit und Urlaubskürzung hinnehmen. Zudem dürfen Arbeitgeber in wirtschaftlich schwieriger Lage Sonderzahlungen um bis zu 50 Prozent reduzieren.

Jutta Nörenberg, die Tarifexpertin der Apothekengewerkschaft Adexa zeigte sich nach dem Abschluss nicht völlig zufrieden: „Es ist uns gelungen, viele Forderungen der Arbeitgeber abzuwehren. Im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Lage stehen wir mit diesen Tarifverträgen recht gut da, und der soziale Frieden in den Apotheken bleibt erhalten. Trotzdem gibt es einige Punkte, mit denen wir nicht zufrieden sein können, vor allem den Kompromiss bei der Sonderzahlung.“ Hier habe Adexa keine echte Öffnungsklausel durchsetzen können. Nach ihrer Meinung hätte dies wirtschaftlich schwachen Apotheken das Procedere wesentlich vereinfacht. Immerhin gebe es für die Halbierung der Sonderzahlung einen Kündigungsschutz von neun Monaten, so Nörenberg.

Wichtig ist der Apothekengewerkschaft die Wahrung des sozialen Friedens in den Apotheken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten jetzt die nötige Sicherheit, sich auf die strukturellen und wirtschaftlichen Umwälzungen zu konzentrieren, die durch das GKV-Modernisierungsgesetz in den Apotheken ausgelöst wurden.

Für „erklärungsbedürftig“ hält Nörenberg die Neuregelung der Sonderzahlung. Sie betont, dass hier nur in einer tatsächlichen wirtschaftlichen Notsituation eine Kürzung erfolgen dürfe. Dafür müsse dann aber der Arbeitsplatz gesichert werden. Eine Kündigung dürfe frühestens nach dem 30. Juni des Folgejahres ausgesprochen werden, bei tarifgebundenen Mitgliedern werde die Kündigung frühestens zu Ende September wirksam. Werde trotzdem betriebsbedingt gekündigt, müsse der gekürzte Teil der Sonderzahlung vom Arbeitgeber nachgezahlt werden, sagt Nörenberg, die diese Regelung ohnehin für einen schlechten Kompromiss hält. Eine echte Öffnungsklausel im Tarifvertrag sei eine bessere Lösung. Top

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