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Regierung prüft Zweitverwertung

Datum 13.09.2004  00:00 Uhr
Angebrochene Arzneipackungen

Regierung prüft Zweitverwertung

von Christian Lahm, Berlin

Die Bundesregierung will den „Arzneimittelmüll“ reduzieren. Gegenwärtig lässt sie prüfen, unter welchen strengen Voraussetzungen eine „Zweitverwertung“ von bereits verordneten, aber nicht mehr gebrauchten Medikamenten möglich wäre. Details gibt sie allerdings nur ungern preis.

Die Apothekerschaft ist seit jeher skeptisch. Angebrochene Arzneipackungen etwa zum Weiterverbrauch an Dritte abzugeben, ist höchst problematisch. Eine lückenlose Unbedenklichkeitsprüfung wäre aufwendig, wenn nicht gar unmöglich.

Besser wäre es, penibel darauf zu achten, dass Medikamente nur in therapiegerechten Mengen verschrieben und statt sinnlos gehortet vom Patienten wie verordnet eingenommen werden. Weil es immer noch an Aufklärung und Kontrolle mangele, lasse die Compliance vielfach zu wünschen übrig.

Lediglich auf Ebene des kleinsten gemeinsamen Nenners herrscht Einigkeit zwischen Politik, Ärzten und Apothekern: „Es erscheint nicht unplausibel, dass ein Teil des Arzneimittelmülls durch sorgsamere Verwendung der Arzneimittel vermeidbar wäre“, hatte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMGS), Marion Caspers-Merk (SPD), vor der Sommerpause resümiert.

Seither wird hinter den Kulissen geprüft. Über das Verfahren schweigt sich das Ministerium aus. Es sei nicht an der Zeit, den Vorgang öffentlich zu kommunizieren, erklärte ein BMGS-Sprecher auf Anfrage. Mit Ergebnissen sei kaum früher als in ein bis zwei Monaten zu rechnen.

Bis dahin soll genau untersucht werden, wann schon einmal in Verkehr gebrachte Medikamente, die nicht mehr vom Patienten gebraucht werden, einem anderen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Unbedingt sicherzustellen sei, dass die Medikamente einwandfrei sind.

So müsse sichergestellt werden, dass die Arzneimittel sachgemäß gelagert waren, unbeschädigt sind und nicht an Wirksamkeit eingebüßt haben, weil etwa das Verfallsdatum überschritten ist. Die Verpackung muss steril sein.

Vor allem bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, legt die Regierung Wert darauf, dass diese nicht unnötig als Müll entsorgt werden müssen. Allerdings seien vor einer „Zweitverwertung“ solcher Medikamente „die Sicherheitsgesichtspunkte mit denen der Kostenersparnis“ gegeneinander abzuwiegen, so Caspers-Merk. Die Patientensicherheit habe dabei höchste Priorität. Top

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