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VFA denkt an sich selbst zuerst

22.07.2002  00:00 Uhr

VFA denkt an sich selbst zuerst

von Christian Wetzler, Eschborn

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hat ein Konzept zur Reform des Gesundheitswesens in Deutschland vorgelegt. Kernpunkt ist die Forderung nach mehr Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt.

Aus Sicht des VFA hat das Gesundheitssystem erhebliche Schwachstellen. Das Missverhältnis von Aufwand und Ertrag, das in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern extrem zu beobachten ist, sei eine Folge fehlenden Wettbewerbs. Das VFA-Konzept orientiert sich am "Züricher Modell zur Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens" der Gesundheitsökonomen Professor Dr. Peter Zweifel und Dr. Michael Breuer. Die Vorschläge bedienen in hohem Maße die Interessen der VFA-Mitgliedsunternehmen.

Das Konzept sieht einen intensiven Leistungswettbewerb unter den Apotheken vor. Der VFA will weg vom einheitlichen Abgabepreis für rezeptpflichtige Arzneimittel. Statt eines pauschalen Preisnachlasses an die GKV sollten individuelle Rabatte mit den Kassen ausgehandelt werden, so sein Vorschlag. Als Vorbild nannte der Verband die Verträge von Schweizer Kassen mit der Versandapotheke Mediservice.

Der VFA plädiert grundsätzlich für einen Fortbestand der allgemeinen Versicherungspflicht, allerdings mit mehr Einfluss und Verantwortung für die Versicherten. Dies werde durch umfassende Wahlmöglichkeiten für die Versicherten bei Versicherungsschutz und der gewünschten medizinischen Versorgung gewährleistet.

Außerdem sollen die Verträge zwischen Kassen und Patienten flexibler werden. Den Kassen sollte erlaubt werden, mit ihren Kunden individuelle Vereinbarungen über den Umfang der erstattungsfähigen Medikamente zu treffen. Denkbar wäre beispielsweise eine freie Medikamentenwahl bei der Behandlung schwer wiegender Erkrankungen mit einer geringeren Zuzahlung. Somit würden die Apotheken wieder "von der Pflicht befreit werden, stets die preisgünstigsten Medikamente abgeben zu müssen".

Der Verband schlägt außerdem vor, die Zuzahlung an Indikationen zu orientieren. Dies impliziert, dass Arzneimittel für schwere Erkrankungen nicht zuzahlungspflichtig sind. Leistungen bei geringfügigen Gesundheitsstörungen oder nicht rezeptpflichtige Medikamente wären dann allerdings vollständig selbst zu finanzieren.

Weiterhin schlägt der VFA vor, den Arbeitgeberbeitrag in Lohn umzuwandeln und den Arbeitnehmer die gesamte Versicherungssumme zahlen zu lassen. Top

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