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Bundesausschuß muß Rechtsform prüfen lassen

26.07.1999  00:00 Uhr

- Politik

Bundesausschuß muß Rechtsform prüfen lassen

von Rainer Vollmer, Bonn

Der Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen ist vor allem wegen der verlorenen Prozesse um die Arzneimittel-Richtlinien ins Gerede gekommen. Nun wird diskutiert, ob er seine Rechtsform ändern muß.

Die Normenneutralität des Bundesausschusses ist nicht mehr gewahrt. Das bedeutet: Die Besetzung aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen und ihre Entscheidungen über das Leistungsgeschehen bei Dritten passen nicht mehr zusammen. Das ist den Trägern des Ausschusses - Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung - schon seit einiger Zeit bewußt. Die Kritik entzündet sich vor allem an drei Vorwürfen: Der Ausschuß ist nicht demokratisch legitimiert, er darf für Dritte (Leistungserbringer) keine Leistungen festlegen oder Leistungsausschlüsse betreiben und er verstößt gegen die Normenneutralität.

Hinzu kommen interne Probleme. Die Krankenkassen-Spitzenverbände kritisieren, daß der Bundesausschuß sich stark an die KBV-Organisation anlehnt. KBV-Referenten üben Tätigkeiten für den Ausschuß in Personalunion aus.

Immer mehr Wissenschaftler sehen den Bundesausschuß in seiner jetzigen Rechtsform nicht mehr als zukunftsträchtig an. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bonner Staatsrechtler Professor Fritz Ossenbühl resümiert: Dem Ausschuß sind keine Normsetzungsbefugnisse gegeben. Entscheidungen über Leistungsausschlüsse oder Leistungskataloge muß der Gesetzgeber treffen.

Ein neues Gutachten, im Auftrag von elf Pflegeorganisationen von Professor Volker Neumann und Markus Plantholz erstellt, kritisiert ebenfalls: Der Bundesausschuß verstößt gegen geltendes Recht, wenn er in Richtlinien einen Leistungskatalog aufnimmt (hier für Häusliche Krankenpflege). Gleichzeitig mischt er sich in "fremde Geschäfte" ein, da er nur unselbständige Bestandteile der ärztlichen Behandlung festlegen darf.

Vor allem von den GKV-Spitzenverbänden wird unverhohlen und immer stärker gefordert, die Rechtsform des Bundesausschusses zu ändern und die Normenneutralität wieder herzustellen. Dann aber müßte der Gesetzgeber einen Teil der bisherigen Tätigkeiten übernehmen. "Und davor drückt er sich", erklärte ein Insider.

Ein Vorschlag ist, den Ausschuß zu einer Bundesanstalt umzuformen. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer gibt ein solches Beispiel mit den Vorarbeiten zu den Arzneimittel-Festbeträgen, für die ebenfalls die Gründung einer Bundesanstalt geplant ist. Oder aber es käme eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Frage. Völlig ungeklärt ist die Rechtssituation des Bundesausschusses unter Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Union.

Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen, Herbert Rebscher, entwarf daher ein Zukunftsszenario: "Der Gesetzgeber definiert die Leistungsziele; GKV und Selbstverwaltungsgremien der jeweiligen Leistungserbringer konkretisieren sie. Und dann werden Verträge geschlossen." Top

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