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EU-Gesundheitsminister einigen sich auf gemeinsames Nachdenken

15.07.2002  00:00 Uhr
Gesundheitsversorgung

EU-Gesundheitsminister einigen sich auf gemeinsames Nachdenken

von Susanne Hof, Brüssel

Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und Patientenmobilität werden künftig häufiger die europäische Politik beschäftigen. Mit den Ende Juni vom Rat verabschiedeten Schlussfolgerungen zur Freizügigkeit von Patienten versuchen die EU-Mitgliedstaaten, die politische Steuerung einer Entwicklung zu übernehmen, die der Europäische Gerichtshof mit mehreren Urteilen in Gang gesetzt hatte.

Seitdem der Europäische Gerichtshof im April 1998 in den Rechtssachen Kohll und Decker entschieden hat, dass auch medizinische Güter und Dienstleistungen nicht von den Binnenmarktregeln ausgenommen sind, steht eine befriedigende Behandlung der Patientenfreizügigkeit auf allen relevanten Ebenen aus. Nachdem die Politik die Problematik bislang nur hinter verschlossenen Türen erörtert hatte, brachte die spanische Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2002 das Thema um einen wesentlichen Schritt weiter. Mit den Schlussfolgerungen des Rates über die Freizügigkeit von Patienten entschieden sich die Mitgliedstaaten im Juni 2002 erstmals für eine gemeinsame politische Initiative, um die weiteren Entwicklungen nicht allein der Rechtsprechung zu überlassen.

In den Schlussfolgerungen sprechen sich Rat und Mitgliedstaaten für einen strukturierten „Prozess des Nachdenkens“ aus, den die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Rat und allen Mitgliedstaaten unter Beteiligung hochrangiger Entscheidungsträger unternehmen soll. Beabsichtigt ist, bestimmte gesundheitspolitische Aspekte über die einzelstaatlichen Perspektiven hinaus auch aus der Gemeinschaftsperspektive zu prüfen und mögliche Maßnahmen zu identifizieren. Dabei soll sowohl den Erfordernissen des Binnenmarktes als auch der Eigenständigkeit der nationalen Gesundheitssysteme und den gesundheitspolitischen Zielen der Mitgliedstaaten entsprochen werden. Als Handlungsfelder zeichnen sich vier Schwerpunktbereiche ab:

  • Schaffung hoch spezialisierter Referenzzentren für bestimmte Krankheiten
  • Abbau von Wartelisten durch Nutzung von Überkapazitäten im Ausland
  • Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Nachbarländern
  • Langzeitaufenthalte im Ausland.

Querverbindungen bestehen zu den laufenden Aktivitäten des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit unter dem Stichwort „Zukunft des Gesundheitswesens und der Altenpflege“, den Aktivitäten im Zusammenhang mit der Modernisierung der Sozialschutzverordnung 1408/71, bilateralen oder regionalen Vereinbarungen in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit (zum Beispiel in Euregios) sowie dem neuen EG-Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Verbindung mit neuen Forschungs- und Telematikprogrammen. Top

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