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Versicherer hadern mit Gesetz

04.07.2005  00:00 Uhr
Rechtsschutz

Versicherer hadern mit Gesetz

von Siegfried Löffler, München

Die meisten Gesetze sind so wenig transparent, dass die von ihnen betroffenen Bürger Experten als Dolmetscher brauchen, um zu erfahren, welche Rechte sie haben. Weil das so ist, boomte in den vergangenen Jahrzehnten das Geschäft mit Rechtsschutzversicherungen immer mehr.

Nun verstehen die Rechtsschutzversicherer die Welt nicht mehr, weil auf Drängen der um jeden Preis um Deregulierung und Liberalisierung bemühten EU die Bundesregierung ein Rechtsdienstleistungsgesetz vorgelegt hat, das zwar den freien Wettbewerb ermöglicht, aber die Rechtsschutzversicherer ausdrücklich davon ausnimmt. Während einer Pressekonferenz in München forderte der Vorstandsvorsitzende der DAS, Jürgen Vetter, die Bundesregierung auf, bei der bevorstehenden Gesetzesänderung die Rechtsschutzversicherer von der Beratung nicht auszuschließen. Die DAS, ein Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe, ist der größte europäische Rechtsschutzversicherer. Das 1928 gegründete Unternehmen ist in 15 europäischen Ländern vertreten und hält in neun Ländern die Marktführerschaft. Die Beitragseinnahmen stiegen im letzten Jahr um insgesamt 5,9 (Inland 1, Ausland 14,1) Prozent.

Beratung erwünscht

Vetter widersprach der Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die wirtschaftlichen Interessen der Rechtsschutzversicherer könnten die Beratungsqualität negativ beeinflussen. Dagegen spreche die Tatsache, dass 80 Prozent der Bevölkerung eine Beratung durch Rechtsschutzversicherer wünschen. Das bisherige Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935 sieht ­ im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern ­ ein Monopol der Anwälte für die Rechtsberatung vor.

Es sei zwar zu begrüßen, dass nach dem Gesetzentwurf künftig auch »nicht juristische Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, sofern es sich nur um eine Nebenleistung handelt«, es könne aber nicht angehen, zum Beispiel Autowerkstätten die Rechtsberatung zu erlauben und die hoch qualifizierten Rechtsschutzversicherer davon auszuschließen. Die Beispiele in anderen europäischen Ländern mit liberalen Rechtsberatungsmärkten zeigten, »dass die Rechtsschutzversicherungen erfolgreich außergerichtlich für ihre Kunden tätig sein können«. Vetter geht davon aus, dass die geplante Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird, aber nach der Neuwahl des Bundestags bald wieder auf den Tisch kommt. Top

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