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EuGH verweigert Urteil zu Parallelimporten

13.06.2005  00:00 Uhr

EuGH verweigert Urteil zu Parallelimporten

von Patrick Hollstein, Berlin

Im Streit um das Reimportgeschäft griechischer Pharmagroßhändler wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung aus formellen Gründen an die örtlichen Behörden zurück.

Im November 2000 stellte GlaxoSmithKline (GSK) die Lieferung von Medikamenten an griechische Arzneimittelgroßhändler und Apothekergenossenschaften ein, da diese einen Großteil der Bestellungen zu höheren Preisen in andere Länder weiterverkauft hatten. Der Konzern erklärte, Krankenhäuser und Apotheken nur noch direkt zu beliefern, und verwies auf erhebliche Versorgungsmängel auf dem griechischen Markt, welche die Großhändler durch ihr Exportgeschäft verursacht hätten. GSK lockerte zwar später seine Sanktionen, lieferte aber weiterhin nur in beschränktem Umfang. Die betroffenen Großhändler reichten bei der griechischen Wettbewerbskommission Beschwerde ein. Daraufhin fragte diese ihrerseits beim EuGH an, ob und unter welchen Umständen sich Pharmaunternehmen in beherrschender Stellung weigern dürfen, die von Großhändlern bei ihm aufgegebenen Bestellungen in vollem Umfang zu erledigen, um den Parallelhandel mit seinen Produkten zu begrenzen.

Der EuGH erklärte sich jetzt für die Beantwortung der Fragen nicht zuständig, da diese als Einrichtung nicht befugt sei, entsprechende Vorab-Entscheidungsersuche überhaupt an den Gerichtshof zu richten.

Für die Pharmaindustrie kommt diese Ablehnung einem schweren Rückschlag gleich. Noch im vergangenen Jahr hatte der Generalstaatsanwalt erklärt, dass ein Unternehmen wie GSK sich durchaus weigern könne, griechische Pharmahändler zu beliefern, wenn deren Bestellungen die Bedürfnisse des griechischen Marktes übersteigen. Zwar habe der Parallelhandel bei pharmazeutischen Produkten keine oder nur eine geringe Auswirkung auf Patienten und Sozialversicherungen; er schade jedoch vor allem der forschenden Industrie.

Doch das lange erwartete Grundsatzurteil blieb jetzt aus. Der europäische Dachverband der Pharmaindustrie (Efpia) bedauert, dass der EuGH sich nicht der Meinung des Generalstaatsanwalts angeschlossen und kein Grundsatzurteil gefällt hat. Der Verband will sich weiterhin dafür einsetzen, dass Handels- und Wettbewerbsverzerrungen, die durch unterschiedliche Preisvorschriften in den EU-Ländern ausgelöst werden, verhindert werden. Top

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