Pharmazeutische Zeitung online

Regierung kommt Industrie entgegen

11.04.2005  00:00 Uhr
Arzneimittel-Werbung

Regierung kommt Industrie entgegen

von Daniel Rücker, Eschborn

Mit Entsetzen hatte die pharmazeutische Industrie auf die geplante Novellierung des Heilmittelwerbegesetzes reagiert. Danach sollte Publikumswerbung für alle erstattungsfähigen Arzneimittel generell verboten werden. Jetzt will die Regierung jedoch einlenken.

Mit der 14. AMG-Novelle will die Bundesregierung auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) überarbeiten. Der Pharmaindustrie sollte unter anderem verboten werden, beim Publikum für Arzneimittel zu werben, die zwar nicht verschreibungspflichtig sind, aber auf der Ausnahmeliste stehen, also zulasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Dieses Verbot sollte für alle gelisteten Präparate gelten.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) liefen von Beginn an Sturm gegen diese Regelung. Viele ihrer Mitgliedsunternehmen stellen Selbstmedikationsarzneimittel her und wären die Leidtragenden gewesen.

Besonders heftig kritisierten die Hersteller das pauschale Verbot. Der Gesetzgeber wollte Werbung verbieten, unabhängig von dem Verordnungsanteil der Medikamente. »Diese Regelung macht auch Arzneimitteln den Garaus, die zu mehr als 95 Prozent vom Patienten selbst bezahlt werden«, kritisierte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp auf der Jahrestagung der Fachgruppe Selbstmedikation. Die HWG-Novelle sei eine »Informationsblockade für Patienten«. Beim BAH sah man die Lage kaum anders.

Der massive Protest lies auch die Bundesregierung daran zweifeln, ob sie hier tatsächlich das richtige Augenmaß gefunden hatte. Bereits im Februar kündigte das Bundesgesundheitsministerium an, die HWG-Novelle zu überarbeiten. Rund sechs Wochen später konnte Staatssekretär Klaus Theo Schröder nun auf einer BAH-Veranstaltung in Bonn die anwesenden Industrievertreter beruhigen: Unternehmen dürfen auch in Zukunft für verschreibungsfähige OTC-Arzneimittel werben, so seine Botschaft. Allerdings dürfen sie dabei nicht die Erstattungsfähigkeit der Präparate herausstellen. Die Regierung will damit verhindern, dass Patienten auf Ärzte Druck ausüben, damit diese ihnen ein rezeptfreies Medikament verordnen.

Schlechte Nachrichten hatte Staatssekretär Schröder dagegen für alle Freunde der verbalen Gleichberechtigung. Beim Warnhinweis »Zu Risiken und Nebenwirkungen...« bleiben Apothekerinnen und Ärztinnen weiterhin unerwähnt. Eine Änderung des Pflichthinweises unter dem Aspekt des »Gender Mainstreaming« sei nicht zielführend, erläuterte Schröder.

Diskussion um OTC-Altersgrenze

Wenig Hoffnung machte der Staatssekretär den OTC-Herstellern zur Erstattungsfähigkeit von Selbstmedikationsarzneimitteln. An der Ausgrenzung der Präparate aus dem GKV-Leistungskatalog will die Regierung im Grundsatz festhalten.

Auf Druck der Bundestagsfraktionen will das Gesundheitsministerium aber darüber nachdenken, bis zu welcher Altersgrenze OTC-Arzneimittel erstattet werden sollen. Schröder erteilte der Forderung, OTC-Arzneimittel für Jugendliche bis 18 Jahren generell erstattungsfähig zu machen, am 4. April in Bonn noch eine klare Absage. Drei Tage später zeigte sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt dagegen gesprächsbereit.

Die Diskussion angestoßen haben Bundestagsabgeordnete aller Parteien. CSU-Gesundheitsexperte sieht hier »Änderungsbedarf«. Es habe sich gezeigt, dass die Herausnahme rezeptfreier Arzneimittel aus der GKV negative Auswirkungen auf den Gesundheitszustand von Jugendlichen habe. Abgeordnete von SPD und Grünen sehen das Problem auch. Eine abgestimmte Position gibt es jedoch noch nicht.

Schmidt will eine Gesetzesänderung jedoch offenbar verhindern. Stattdessen soll der Gemeinsame Bundesausschuss sich damit befassen, welche nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel für Jugendliche medizinisch sinnvoll sind. Bis zu einem Alter von 18 Jahren sollten alle nachweislich wirksamen Präparate erstattet werden, sagte Schmidt. Top

© 2005 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa