Einnahmen steigen Ärzten zu langsam |
02.04.2001 00:00 Uhr |
Die Ärzte kritisieren die Honorarentwicklung für die ambulante Versorgung. Die Zuwachsrate für die ärztliche Vergütung orientiere sich an den beitragspflichtigen Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung - eine Basis, die in den letzten Jahren immer mehr Wachstumsschwäche zeige, sagte der Mannheimer Volkswirtschaftler Professor Dr. Eberhard Wille auf einer Fachveranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Köln.
So stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der Zeit von 1980 bis 1999 um 126 Prozent, die beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied in der GKV dagegen nur um 76 Prozent an. Das Wachstum der beitragspflichtigen Einnahmen werde im Vergleich zum BIP auch in Zukunft eher bescheiden sein, so Wille in seinem von der KBV und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in Auftrag gegebenen Gutachten. "Das bedeutet, dass der Anteil der Behandlungsausgaben am BIP kontinuierlich sinkt, vor allem weil der Preisindex der arbeitsintensiven Gesundheitsleistungen eher über der allgemeinen Inflationsrate liegt.
"KBV-Chef Manfred Richter-Reichhelm fordert ein bedarfsgerechtes
Finanzierungssystem: Als wichtigstes Ziel nannte er die Korrektur der
Beitragsbemessungsgrundlage. Kurzfristig verfolgt die Ärzteschaft ein
anderes Ziel: Die Änderung des § 71 SGB V, der die Koppelung der
vertragsärztlichen Vergütung an die beitragspflichtigen Einnahmen der
GKV festlegt. Von einer Anpassung der Vergütungsrate an die tatsächliche
Einnahmenentwicklung könne keine Rede sein, kritisiert Wille. Das zeigten
die Daten aus dem Budgetjahr 2000: Danach überstieg die tatsächliche
Steigerungsrate mit 1,69 Prozent die errechnete Wachstumsrate der
sektoralen Budgets (1,43 Prozent) um 0,26 Prozentpunkte. Das Budget der
Vertragsärzte im Jahr 2000 hätte also rund 107 Millionen DM mehr
enthalten müssen. Wille fordert, die Zuwachsrate für ärztliche
Vergütung zeitnäher anzugleichen. Dazu ist jedoch eine Änderung des
Gesetzes erforderlich.
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