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Gesundheitsdaten gehören in Patientenhand

04.03.2002  00:00 Uhr

Gesundheitsdaten gehören in Patientenhand

PZ  "Die deutschen Apotheker setzen sich nachhaltig für die Nutzung der Telematik im Gesundheitswesen ein und unterstützen deshalb die Konzeption des Bundesgesundheitsministeriums zur Einführung eines elektronischen Gesundheitspasses auf einer Chipkarte", sagte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes e. V., Hermann Stefan Keller. 

Der von den Apothekern entwickelte elektronische Arzneimittelpass stehe als ein wichtiger Baustein für den Gesundheitspass bereit. Andere Bausteine sollen nach den Plänen des Gesundheitsministeriums zum Beispiel ein Notfallausweis, ein Allergiepass oder auch das elektronische Rezept werden. "Wir begrüßen außerordentlich, dass das Gesundheitsministerium sich mit der Chipkarte in Patientenhand für ein modernes, datensicheres und in mehreren Stufen ausbaufähiges Telematikkonzept entschieden hat", so Keller.

Leider verfolgten die gesetzlichen Krankenkassen ein davon abweichendes Telematikkonzept für das Gesundheitswesen, bedauerte Keller. Er wies darauf hin, dass das Krankenkassenmodell auf eine zentralisierte Datenspeicherung setze und dabei nur das elektronische Rezept konkret angegangen werden solle. "Das ist jedoch der falsche Ansatz: Arzneimittelpass und Rezept gehören zusammen wie Zug und Schiene. Nur durch die Verbindung mit dem Arzneimittelpass, der die Gesamtmedikation beinhaltet, kann das E-Rezept routinemäßig EDV-gestützten Arzneimittel-Checks unterzogen werden. Die Berücksichtigung von Allergien, Über- und Unterdosierungen, schwerwiegenden Wechselwirkungen und weiteren Arzneimittelrisiken erschließen sich erst aus dem Zusammenwirken beider Komponenten." Keller bot erneut an, den hierzu von den Apothekern in mehrjährigen umfangreichen Arbeiten entwickelten Prototypen in Modellversuchen zu erproben, an denen selbstverständlich die Datenschutzbehörden beteiligt sein müssten.

Die Apotheker lehnen die Krankenkassenvorstellungen zu einer zentralisierten Gesundheitsdatenhaltung im Arzneimittelbereich aber auch aus Gründen des Datenschutzes ab, stellte Keller fest. "Wir Apotheker wollen, dass die persönlichen Gesundheitsdaten in der Hand des Patienten und nicht in einem anonymen Zentralserver sind."

Dass sich die Investitionskosten für eine Telematikplattform im Gesundheitswesen nur im Verbund von E-Rezept und Arzneimittelpass lohnen und sich nur so das jährliche Netto-Einsparpotenzial von über 400 Millionen Euro erschließen lässt, zeigen die von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen in Auftrag gegebenen Kosten-Nutzen-Analysen (zum Herunterladen bereit unter www.abda.de, Rubrik Gesundheitswesen). Top

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