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Frensemeyer droht Ärger

19.01.2004  00:00 Uhr

Frensemeyer droht Ärger

PZ  Der Acherner Apotheker Dietmar Frensemeyer muss mit einem saftigen Ordnungsgeld rechnen. Nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft deutscher Apotheker (VGDA) hat er gegen eine gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung verstoßen.

Am 23. Dezember hatte das Landgericht Frankfurt am Main Frensemeyer die Behauptung verboten, 24 namentlich aufgeführte Unternehmen gehörten über die VGDA mittelbar zur ABDA. Aus Sorge, die Kosten für ein Hauptsacheverfahren tragen zu müssen hatte Frensemeyer die einstweilige Anordnung am 5. Januar als endgültige Regelung anerkannt. Der Anwalt der VGDA, Dr. Christfried Rinke wirft Frensemeyer nun vor, dieser habe sich nicht an die Vereinbarung gehalten. Am 6. Januar (und auch noch am 19. Januar) war über die Homepage von www.apothekenforum.com ein Text zu erreichen, in dem Frensemeyer die Behauptung aufgestellt hatte, die VGDA sei die Holding zahlreicher Unternehmen einer einzigartigen Wertschöpfungskette.

Folgt das Landgericht Frankfurt der Argumentation des VGDA-Anwaltes, dann dürfte es für Frensemeyer richtig teuer werden. Ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, geahndet werden. Top

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