Apotheken lassen Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen |
16.12.2002 00:00 Uhr |
von Thomas Bellartz, Berlin
Die Faxgeräte stehen nicht mehr still, die Initiatoren freuen sich über die überwältigende Resonanz. Genaue Zahlen waren zwar bis Dienstagabend noch nicht zu erfahren. Aber man kann davon ausgehen, dass etliche Hundert Apothekerinnen und Apotheker dem Verfassungsrechtler Professor Dr. Rüdiger Zuck ein Mandat zur Vertretung ihrer Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht erteilen werden.
Zuck wird noch in diesem Jahr ein Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen. Damit soll das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Beitragssatzsicherungsgesetz verhindert werden. Das Gesetz soll, sofern es der Bundestag am 20. Dezember mit der Kanzlermehrheit verabschiedet haben sollte, am 1. Januar 2003 in Kraft treten.
In einem Kurzgutachten, das Zuck im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände angefertigt hatte, wurde bereits deutlich, dass das Gesetz aus vielerlei Sicht sehr kritisch bewertet werden muss. Das Gutachten kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Zustimmungspflicht des Bundesrates zwingend vorgegeben sei. Die Bundesregierung sieht dies bekanntlich anders.
Innerhalb der nächsten Tage wird Zuck beim Verfassungsgericht in Karlsruhe vorstellig werden, um ein Eilverfahren auf den Weg zu bringen und damit nach Möglichkeit das In-Kraft-Treten des Gesetzes zu verhindern. Auch wenn dies nicht mehr möglich sein sollte, wird es zum Verfahren kommen.
Beim Verfassungsgericht geht es nun um noch viel weiter reichende Dinge als die Zustimmungspflicht eines Gesetzes durch die Länderkammer. Zuck sieht durch das Beitragssatzsicherungsgesetz verschiedene Grundrechte von Apothekerinnen und Apothekern nicht nur gefährdet, sondern sogar verletzt.
Sollte das Gericht im Eilverfahren die Position des Verfassungsrechtlers
bestätigen und die Verletzung der Grundrechte ebenso sehen, dann wird das
Gesetz umgehend außer Kraft gesetzt und nicht mehr weiter angewendet. Das
könnte bereits zum Jahresanfang der Fall sein. Klar ist aber auch: Eine
solche Entscheidung im Eilverfahren wäre eine schwere Niederlage für die
Bundesregierung – und eine insoweit äußerst mutige Entscheidung der
Richterinnen und Richter. In der Folge wird dann die Verfassungsbeschwerde
detailliert geprüft und bewertet. Das kann bis zu zwei Jahre dauern. Die
Überprüfung findet in jedem Fall auch dann statt, wenn das
Verfassungsgericht die Auffassung Zucks nicht teilt. Die PZ wird über den
weiteren Verlauf des Verfahrens und aktuelle Entwicklungen in der nächsten
Ausgabe im Januar berichten.
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