BAK beschließt Richtlinien |
12.11.2001 00:00 Uhr |
FORTBILDUNG
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat eine Empfehlung zur freiwilligen zertifizierten Fortbildung verabschiedet. An ihr sollen sich die Landesapothekerkammern orientieren.
Im einzelnen sieht die Empfehlung folgendes vor: Teilnehmer an einer Fortbildungsveranstaltung erhalten einen Punkt pro 45 Minuten. Punkte gibt es aber nur für Veranstaltungen, die von einer Landesapothekerkammer zertifiziert wurden. Wer 150 Punkte innerhalb von maximal drei Jahren gesammelt hat, erhält ein Fortbildungszertifikat, dass für drei Jahre gilt. Davon können 30 Punkte über Selbststudium und innerbetriebliche Fortbildung erworben werden.
Fortbildungspunkte erhält auch, wer wissenschaftliche Vorträge oder Seminare hält. Eine weitere Möglichkeit Hospitationen in Kombination mit anerkannten Fortbildungsveranstaltungen.
Auch Apotheker, die sich über elektronische Medien fortbilden können
dabei Punkte sammeln. Pro Fortbildungseinheit ist hierbei ein Punkt
vorgesehen. Zurzeit arbeitet die Bundesapothekerkammer an Konzepten für
diese Form der Fortbildung. Ein Versammlung vorgestelltes Programm stieß
bei den BAK-Mitgliedern auf großes Interesse. Dabei handelt es sich um
eine Hybridlösung, die die Vorteile von CD-ROM und Internet miteinander
verbindet. Sie wurde im Auftrag der Bayerischen Landesapothekerkammer und
der Landesärztekammer entwickelt.
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