Politik
Nicht unumstritten sind die Anfang 1997 verabschiedeten Thesen des
Bundesverbandes deutscher Krankenhausapotheker, sagte Gerhard
Carstens zu Beginn des Pharmazeutischen Kolloquiums Hannover am 8.
November 1997. Diese Veranstaltung der Stiftung der European Society of
Clinical Pharmacy (E.S.C.P.) hat mit über 50 Vertretern von
Krankenhausapothekern, Verwaltungsleitern, Kostenträgern, Herstellern,
Politikern und Ärzten die ADKA-Thesen diskutiert und ihre künftige
Ausgestaltung in Workshops erörtert.
Für ADKA-Präsident Dr. Hugo Krämer war es an der Zeit, Flagge zu zeigen, wie
die Zukunft der Krankenhausapotheker aussehen soll. Es stehe zu befürchten, daß
sich die Ärzte wegen steigender Arbeitslosigkeit als Arzneimittelfachleute profilieren
wollten. Logistik und Beratung rund ums Arzneimittel sei aber die Domäne der
Apotheker. Krämer plädierte dafür, die persönliche Präsenz des
Krankenhausapothekers auf Station noch weiter auszubauen. So könne der Patient
im Krankenhaus den Nutzen des Arzneimittels durch den Apotheker erfahren.
Pharmazeuten in Krankenhäusern und öffentlichen Apotheken würden immer wieder
erfahren, daß die Wertschätzung des Arzneimittels gegen Null geht.
Die Situation der Krankenhausapotheker in Deutschland ist nach Krämers Worten
besorgniserregend. In den vergangenen zwei Jahren sei die Zahl der Einrichtungen
von 632 auf 608 zurückgegangen. Immer mehr Krankenhausträger dächten an
Outsourcing und Zusammenlegungen. Der ADKA-Präsident hielt jedoch die
räumliche Nähe zu den Patienten und den anderen Heilberufen für äußerst wichtig.
Bevor eine Klinik ihre Apotheke schließt, müsse erwogen werden, ob unter
Qualitätsaspekten nicht eine Satelliten- oder Zweigapotheke die pharmazeutischen
Dienstleistungen übernehmen könne.
Im Gesundheitswesen müssen immer Leistungen versus Kosten betrachtet werden,
erklärte Dr. Thomas Beushausen, Geschäftsführer des Kinderkrankenhauses auf der
Bult, Hannover. Obwohl der Krankenhausapotheker bei Aufnahme, Diagnostik und
Behandlung durchaus "eine Berechtigung" hat, ist für den Verwaltungsmann, der viele
Jahre als Arzt praktiziert hat, eine gute Arzneimittelversorgung nicht an den
Krankenhausapotheker gebunden, sondern kann auch von
krankenhausversorgenden Offizinapothekern geleistet werden. Der
Krankenhausapotheker müsse beweisen, daß er zur Problemlösung beitragen kann.
Gleichwohl wünscht sich Beushausen eine Mitwirkung der Apotheker, zum Beispiel
bei der Straffung der Therapiekonzepte oder der Eingrenzung der Produktvielfalt.
Apotheker müßten dann auch in die Preis- und Mengenverantwortung genommen
werden können.
PZ-Artikel von Gisela Stieve, Hannover
ADKA-Thesen 1997
- Pharmazeutische Dienstleistungen werden nur durch Apotheker und aus
Apotheken heraus erbracht.
- Die Versorgungsbereiche für Krankenhausapotheken und öffentliche
Apotheken müssen klar getrennt werden. Pharmazeutische Dienstleistungen
für Patienten im Krankenhaus werden nur durch Apotheker aus einer
Krankenhausapotheke heraus erbracht.
- Die pharmazeutischen Dienstleistungen werden optimal durch Apotheker der
eigenen Krankenhausapotheke erbracht. Kooperationen von
Krankenhausapotheken sind möglich. Gegebenenfalls werden die
pharmazeutischen Dienstleistungen durch Apotheker in Satellitenapotheken
oder "Apotheker auf Station" erbracht. Diese sind einer
Krankenhausapotheke zugeordnet.
- Eine patientennahe Versorgung wird durch eine geographische Beschränkung
des Zuständigkeitsbereiches der Krankenhausapotheke gewährleistet.
- Eine direkte Versorgung des Krankenhauspatienten durch die
Krankenhausapotheke muß möglich sein.


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