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Zukunftssorgen der Krankenhausapotheker

10.11.1997  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Zukunftssorgen der
Krankenhausapotheker

Nicht unumstritten sind die Anfang 1997 verabschiedeten Thesen des Bundesverbandes deutscher Krankenhausapotheker, sagte Gerhard Carstens zu Beginn des Pharmazeutischen Kolloquiums Hannover am 8. November 1997. Diese Veranstaltung der Stiftung der European Society of Clinical Pharmacy (E.S.C.P.) hat mit über 50 Vertretern von Krankenhausapothekern, Verwaltungsleitern, Kostenträgern, Herstellern, Politikern und Ärzten die ADKA-Thesen diskutiert und ihre künftige Ausgestaltung in Workshops erörtert.

Für ADKA-Präsident Dr. Hugo Krämer war es an der Zeit, Flagge zu zeigen, wie die Zukunft der Krankenhausapotheker aussehen soll. Es stehe zu befürchten, daß sich die Ärzte wegen steigender Arbeitslosigkeit als Arzneimittelfachleute profilieren wollten. Logistik und Beratung rund ums Arzneimittel sei aber die Domäne der Apotheker. Krämer plädierte dafür, die persönliche Präsenz des Krankenhausapothekers auf Station noch weiter auszubauen. So könne der Patient im Krankenhaus den Nutzen des Arzneimittels durch den Apotheker erfahren. Pharmazeuten in Krankenhäusern und öffentlichen Apotheken würden immer wieder erfahren, daß die Wertschätzung des Arzneimittels gegen Null geht.

Die Situation der Krankenhausapotheker in Deutschland ist nach Krämers Worten besorgniserregend. In den vergangenen zwei Jahren sei die Zahl der Einrichtungen von 632 auf 608 zurückgegangen. Immer mehr Krankenhausträger dächten an Outsourcing und Zusammenlegungen. Der ADKA-Präsident hielt jedoch die räumliche Nähe zu den Patienten und den anderen Heilberufen für äußerst wichtig. Bevor eine Klinik ihre Apotheke schließt, müsse erwogen werden, ob unter Qualitätsaspekten nicht eine Satelliten- oder Zweigapotheke die pharmazeutischen Dienstleistungen übernehmen könne.

Im Gesundheitswesen müssen immer Leistungen versus Kosten betrachtet werden, erklärte Dr. Thomas Beushausen, Geschäftsführer des Kinderkrankenhauses auf der Bult, Hannover. Obwohl der Krankenhausapotheker bei Aufnahme, Diagnostik und Behandlung durchaus "eine Berechtigung" hat, ist für den Verwaltungsmann, der viele Jahre als Arzt praktiziert hat, eine gute Arzneimittelversorgung nicht an den Krankenhausapotheker gebunden, sondern kann auch von krankenhausversorgenden Offizinapothekern geleistet werden. Der Krankenhausapotheker müsse beweisen, daß er zur Problemlösung beitragen kann. Gleichwohl wünscht sich Beushausen eine Mitwirkung der Apotheker, zum Beispiel bei der Straffung der Therapiekonzepte oder der Eingrenzung der Produktvielfalt. Apotheker müßten dann auch in die Preis- und Mengenverantwortung genommen werden können.

PZ-Artikel von Gisela Stieve, Hannover

 

ADKA-Thesen 1997

  • Pharmazeutische Dienstleistungen werden nur durch Apotheker und aus Apotheken heraus erbracht.
  • Die Versorgungsbereiche für Krankenhausapotheken und öffentliche Apotheken müssen klar getrennt werden. Pharmazeutische Dienstleistungen für Patienten im Krankenhaus werden nur durch Apotheker aus einer Krankenhausapotheke heraus erbracht.
  • Die pharmazeutischen Dienstleistungen werden optimal durch Apotheker der eigenen Krankenhausapotheke erbracht. Kooperationen von Krankenhausapotheken sind möglich. Gegebenenfalls werden die pharmazeutischen Dienstleistungen durch Apotheker in Satellitenapotheken oder "Apotheker auf Station" erbracht. Diese sind einer Krankenhausapotheke zugeordnet.
  • Eine patientennahe Versorgung wird durch eine geographische Beschränkung des Zuständigkeitsbereiches der Krankenhausapotheke gewährleistet.
  • Eine direkte Versorgung des Krankenhauspatienten durch die Krankenhausapotheke muß möglich sein.
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