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ABDA unterstütz Modellversuche

05.11.2001  00:00 Uhr

GESUNDHEITSPASS

ABDA unterstütz Modellversuche

dpa/ABDA  Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will den umstrittenen Gesundheitspass zunächst in Modellversuchen erproben. Zugleich stellten sich der Sozialverband VdK, die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Firmeninitiative D 21 hinter den Gesundheitspass und wiesen die heftige Kritik.

Schmidt will den geplanten Arzneipass möglichst noch bis Ende 2006 zu einem Gesundheitspass erweitern. Dieser soll auch Informationen zu Erkrankungen, Allergien, Operationen und Röntgenuntersuchungen enthalten. Grüne, Union, FDP, Zahnärzte und der Sozialverband Deutschland haben allerdings Bedenken angemeldet. Sie warnten vor einem Missbrauch der Daten.

In einer gemeinsamen Erklärung verteidigten Schmidt und VdK- Präsident Walter Hirrlinger die Pläne. "Eine solche Patientenkarte führe ebenso wenig zum gläsernen Patienten, wie eine Scheckkarte zum gläsernen Bankkunden", betonten beide. Die Patientenkarte sei der einzig vernünftige Weg, um gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten möglichst zu verhindern, Behandlungen zu verbessern und Kosten für Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden.

Auch die ABDA begrüßt die Ankündigung der Ministerin. "Wir unterstützen nachhaltig die Pläne von Gesundheitsministerin Schmidt, die derzeitige Krankenversichertenkarte zu einem umfassenden elektronischen Gesundheitspass weiter zu entwickeln." sagte Prof. Rainer Braun, Hauptgeschäftsführer der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Chipkarte erlaube es, endlich die Vorteile der Telematik im Gesundheitswesen zu nutzen: Gleichzeitig garantierten kryptongraphischer Methoden einen maximalen Datenschutzstandard.

Der elektronische Gesundheitspass kann neben dem Versichertenausweis auch ein elektronisches Rezept, einen Notfall- und Impfausweis ebenso wie einen Arzneimittelpass beinhalten. Darüber hinaus können auch geleistete Zuzahlungen beziehungsweise Zuzahlungsbefreiungen dokumentiert werden. Auf dem Pass können auch Angaben zu Laborbefunden und Röntgenaufnahmen gespeichert werden, um Mehrfachdiagnostik zu vermeiden. Insgesamt könne dadurch die Behandlung und Betreuung des Patienten substanziell gegenüber heute verbessert werden, so die ABDA. Kosten-Nutzen-Analysen von Krankenkassenverbänden und Apothekern belegten, dass damit nicht nur die Versorgungsqualität der Patienten erheblich verbessert werden kann, sondern zugleich auch das Gesundheitswesen jährlich fast 1 Milliarde DM an Kosten einsparen kann. "Niemand kann noch ernsthaft bestreiten, dass ein elektronischer Gesundheitspass ein überwältigend günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis hat. Dass das Gesundheitsministerium dieses Thema jetzt aktiv angeht, ist aus Sicht der ABDA überfällig und zu begrüßen", sagte Braun. Die Kosten-Nutzen-Analyse zum elektronischen Rezept kann auf der ABDA-Homepage (www.abda.de) abgerufen werden.

Entscheidend für die Datensicherheit sei das 2-Schlüssel-Prinzip, sagt die ABDA. Der Gesundheitspass könne angelegt werden, dass er weder vom Heilberufler noch vom Patienten alleine eingesehen werden kann. Der Patient hat in Form einer persönlichen Geheimnummer oder seines Fingerabdruckes den ersten Schlüssel zu dem Gesundheitspass, Arzt oder Apotheker mit dem elektronischen Berufsausweis den zweiten Schlüssel. Nur mit beiden Schlüsseln gleichzeitig ist der elektronische Gesundheitspass zu lesen. Die Daten können nur mit Einwilligung des Patienten und nur in seinem Beisein bearbeitet und genutzt werden.

"Ein elektronischer Gesundheitspass in Patientenhand, gesichert mit dem 2-Schlüssel-System, hält Fragen des Datenschutzes allemal stand", so Braun. Völlig anders seien dagegen seitens der Krankenkassen geäußerte Pläne zu beurteilen, die auf die Installierung eines "zentralen Gesundheitsdatenservers" hinauslaufen, in den die Gesundheitsdaten von 80 Millionen Menschen eingespeichert würden. Dabei wäre es tatsächlich so, dass hochsensible Patientendaten nicht mehr in der Verfügungsgewalt des Patienten lägen. Top

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