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Kompromiss zum Datenschutz in Sicht

11.10.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG

Kompromiss zum
Datenschutz in Sicht

von Dieter Schütz, Berlin

Beim Streit um den Datenschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich ein Kompromiss ab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob ist zuversichtlich, dass mit dem Bundesgesundheitsministerium in dieser Frage eine Einigung über die Gesundheitsreform 2000 erzielt werden kann.

Zuvor hatte Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) betont, dass sie beim Datenschutz einlenken wolle. Sie reagierte damit auf die Kritik der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, die vor dem "gläsernen Patienten" und dem "gläsernen Arzt" gewarnt hatten.

Nach dem Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sollten die gesetzlichen Krankenkassen erstmals versichertenbezogene Daten erhalten. Damit könnten sie, so die Kritik der Datenschützer, über einen längeren Zeitraum hinweg ein komplettes Patientenprofil erstellen. Doch nach Gesprächen zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Gesundheitsministerium steht jetzt ein neuer Vorschlag zur Debatte. Danach sollen die Patientendaten zwar wie ursprünglich geplant von den Kassenärztlichen Vereinigungen an zentrale Datenannahmestellen der verschiedenen Kassenarten fließen. Dort wird zum Beispiel geprüft, ob die Chipkarte, mit der abgerechnet wurde, gültig ist.

Jeder Versicherte erhält jedoch nach dem neuen Modell in der Datenannahmestelle ein Pseudonym. Dies bedeutet, dass seine Daten verschlüsselt an die jeweils zuständige Krankenkasse weitergeleitet werden. Falls bei einer Behandlung ein konkreter Betrugsverdacht vorliegt oder Nachfragen entstehen, kann sie den wirklichen Namen jedoch über die zentrale Datenannahmestelle zurückverfolgen lassen.

"Das ist ein Modell, mit dem wir leben können", versichert Werner Schmidt, Sprecher und zuständiger Referatsleiter beim Bundesdatenschutzbeauftragten. Man sei auf einem guten Weg, sich mit dem Ministerium zu einigen, gibt sich Schmidt optimistisch.

Kritisch äußerte sich dagegen die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) zu den neuen Plänen. Die Pseudonymisierung der Patientendaten könne zu erheblichen organisatorischen und technischen Problemen führen. Es sei umständlich, in Einzelfällen die Entschlüsselung des Pseudonyms zu beantragen. Eine Zeitverzögerung und zusätzliche Kosten durch die angestrebte Neuregelung befürchtet der AOK-Bundesverband. Top

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