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Deutsche BKK bleibt skeptisch

28.06.2004  00:00 Uhr
Präventionsgesetz

Deutsche BKK bleibt skeptisch

von Patrick Hollstein, Berlin

Nachdem sich in der vergangenen Woche Gesundheitsministerium und Krankenkassen über die Eckpunkte des geplanten Präventionsgesetzes geeinigt haben, sieht die größte deutsche Betriebskrankenkasse noch viele offene Punkte.

Grundsätzlich begrüße die Deutsche BKK die verbindliche Verankerung der Prävention im Gesundheitswesen, machte deren Vorstandsvorsitzender Ralf Sjuts deutlich. Er kritisierte jedoch, dass die Krankenkassen immer stärker durch umlageorientierte Verfahren zu fragwürdigen Ausgaben gezwungen würden, während sie gleichzeitig ihre Beitragssätze senken sollten. Die beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, bei Haftungsverbünden, Verbandsstrukturen und beim Risikostrukturausgleich praktizierte Unsitte, Geld ohne konkrete Vorstellungen über dessen Verwendung einzusammeln, dürfe bei der Prävention nicht fortgeführt werden, mahnte Sjuts.

Er forderte daher, die Finanzverantwortung für entsprechende Projekte den einzelnen Kassen zu übertragen. Statt 40 sollten seiner Meinung nach mindestens 70 Prozent der vorgesehenen Mittel von vornherein für Präventionsprogramme bei den Kassen verbleiben. Die Aufgabe der Stiftung Prävention bestehe dann nicht darin, Geld zu verteilen, sondern als Kontrollinstanz Verfahren und Programme zu bewerten, Leitlinien zu erarbeiten und Ziele zu bestimmen.

Für den Fall, dass die Stiftung doch wie vorgesehen Verteilungsfunktionen übernimmt, fordert der BKK-Vorstandsvorsitzende ein direktes Mitspracherecht der einzelnen Kassen im Stiftungsrat. Wie er dies den etwa 300 Kassen unter der beabsichtigten Umgehung der Verbände einräumen will, ließ er aber offen.

Darüber hinaus sollte laut Sjuts die betriebliche Gesundheitsvorsorge in den Mittelpunkt des Gesetzes gerückt werden. Obwohl Prävention in der Arbeitsmedizin bereits gut funktioniere, werde dieses Potenzial in den Eckpunkten überhaupt nicht berücksichtigt, kritisierte er. Als Beispiel nannte er Zahlen aus dem Jahr 2002, denen zufolge allgemeine Präventionsprogramme der Krankenkassen nur knapp 350.000 Versicherte erreicht haben. Im selben Jahr habe es demgegenüber mehr als 5 Millionen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gegeben. Diesem Umstand müsse das künftige Gesetz Rechnung tragen.

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