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BPI kritisiert GMG-Entwurf

Datum 19.05.2003  00:00 Uhr

BPI kritisiert GMG-Entwurf

von Conny Becker, Berlin

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert den Entwurf des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG). Vor allem der Plan, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus der Erstattung herauszunehmen, wird von dem Pharmaverband abgelehnt. Aber auch andere Punkte, wie die Einführung des Versandhandels, finden wenig Anklang.

Die Vorhaben der Regierung werden kleinen und mittleren Arzneimittelunternehmen die Existenzgrundlage entziehen, befürchtet BPI-Vorsitzender Dr. Bernd Wegener. Der Entwurf zum GMG sei von Dirigismus und Staatsmedizin geprägt. Mehr Marktwirtschaft, etwa über den Weg der Kopfpauschalen, sei die bessere Alternative, so Wegener. Zudem sollte die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wie in anderen europäischen Staaten halbiert oder gestrichen werden.

Wegener sprach sich gegen den Versandhandel aus, weil er die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gefährde. Versandhandel könne erst nach einer Harmonisierung des europäischen Arzneimittelmarktes ernsthaft diskutiert werden.

Auch das „Zentrum für Qualität in der Medizin“ lehnt der BPI ab, da es eine mit Bürokratie und Kosten verbundene weitere Hürde für Arzneimittel darstelle. Neue Medikamente würden so dem Patienten länger vorenthalten.

Risiken- und Kostenanstieg

Die Vorhaben des Gesundheitsministeriums, die finanzielle Situation der Kassen zu verbessern, hält Wegener in großen Teilen für „Augenwischerei“. So würden Patienten über die Teilnahme an Hausarztmodellen die erhöhten Zuzahlungen, die den Kassen mehr Geld bringen sollen, umgehen. Prozentuale Zuzahlungen seien zudem effektiver als die Zuzahlungen nach Packungsgröße. Sowohl Arzt als auch Versicherter hätten in diesem Fall ein Interesse, das preisgünstigere Arzneimittel zu wählen.

Auch sei es unsozial, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog zu nehmen, da auf den Patienten zusätzliche Kosten zukämen. Zudem sei es verantwortungslos, da Versicherten der GKV somit nicht mehr die abgestufte Behandlung mit Arzneimitteln zukäme wie heute. Verschreibungspflicht bedeute nicht Qualität, sondern solle Risiken minimieren. Dies habe die Gesundheitsministerin „offenkundig nicht begriffen“.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel seien nachweislich wirksam und nebenwirkungsärmer als verschreibungspflichtige Präparate. Überdies würden Ärzte häufiger auf teurere Präparate ausweichen, was nicht im Sinne der GKV liegen dürfte. Möglich sei auch, dass Arzneimittel in größerer Stückzahl oder höherer Dosierung verschrieben würden, nur um die Kosten erstattet zu bekommen. Dies führe zu einem höheren Arzneimittelverbrauch und Risiko für den Patienten genauso wie zu steigenden Arzneimittelausgaben der GKV, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des BPI, Henning Fahrenkamp. Top

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