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Krankenhausversorger für restriktive Auslegung der Novelle

16.05.2005  00:00 Uhr
Apothekengesetz

Krankenhausversorger für restriktive Auslegung der Novelle

von Daniel Rücker, Bad Homburg

Der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) will sich gemeinsam mit der ABDA weiter für eine Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser aus einer Hand einsetzen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss zur Novellierung des Apothekengesetzes zugestimmt haben, kommt es nun darauf an, wie die Genehmigungsbehörden mit dem Gesetz umgehen.

Der Kompromiss zur Novellierung des Apothekengesetzes sei zwar nicht das Optimum, im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen des Ministeriums jedoch ein Erfolg, sagte der Vorsitzende des BVKA, Dr. Klaus Peterseim, auf der Jahrestagung seines Verbands in Bad Homburg. Zwar sei das Kreisgrenzenprinzip bei der Krankenhausversorgung aufgehoben worden, die weiteren Regelungen von § 14 Apothekengesetz machten jedoch eine räumliche Nähe zwischen der Klinik und der versorgenden Apotheke unumgänglich.

So sieht die Regelung vor, dass eine Apotheke, die ein Krankenhaus versorgt, sowohl für die Regel- als auch die Akutversorgung zuständig sein muss. Außerdem muss der Apothekenleiter oder ein von ihm beauftragter Apotheker das Krankenhauspersonal bedarfsgerecht und unverzüglich beraten.

Auch der Rechtsanwalt Dr. Johannes Pieck hält die räumliche Nähe von Krankenhaus und Apotheke für grundsätzlich erforderlich, um die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Pieck machte klar, dass beide Verbände weiter an einem Strang ziehen wollen. Die Konsequenzen ließen sich erst dann abschätzen, wenn klar sei, wie die Aufsichtsbehörden das Gesetz in der Praxis umsetzen. Zwar dürften sie nach dem Wortlaut nicht genehmigen, dass ausländische Apotheken über weite Entfernungen Arzneimittel an deutsche Krankenhäuser lieferten, die Erfahrungen mit dem Arzneimittelversandhandel zeige jedoch, dass geltendes Recht zuweilen sehr stark interpretiert werde.

Heftige Kritik übte BVKA-Vorsitzender Peterseim am Verhalten der ADKA. Der Verband der Krankenhausapotheker habe zu Beginn der Diskussion um die Apothekengesetznovelle noch mit ABDA und BVKA an einem Strang gezogen, dann aber einen eigenen Weg eingeschlagen. Peterseim: »Zu unserer Überraschung und ohne Begründung wurden wir zusammen mit der ABDA als Blockierer beschimpft. Man suchte ganz bewusst den Schulterschluss mit dem Ministerium, in der Hoffnung, eine Regelung erreichen zu können, die die krankenhausversorgende Apotheke beseitigt und die Zahl der Apotheker im Krankenhaus erhöht.«

Peterseim bedauert, dass das zuletzt gute Verhältnis zwischen Krankenhausapothekern und versorgenden Offizinapothekern wieder belastet wurde. Als Urheber des neuen Streits sieht er »einzelne Kolleginnen und Kollegen aus der Verbandsspitze der ADKA«.

Im Gegensatz zur ABDA halten die krankenhausversorgenden Apotheker das Verblistern von Arzneimitteln für sinnvoll. Wie Peterseim klarstellte gilt dies jedoch nur für das individuelle Stellen von Arzneimitteln nach der Abgabe einer Packung. Das gilt jedoch nicht für das Geschäftsmodell von Kohl-Pharma. Peterseim: »Mit Nachdruck lehnt der BVKA das vom Kohl-Pharma-Konzern vorgesehene und von offiziöser Seite in Berlin und Saarbrücken massiv unterstützte Verblistern im großen Umfang für Apotheken ab. Wer dies tut und wer dies propagiert und unterstützt, leistet der Zerstörung unseres Versorgungssystems Vorschub, das unter anderem auch auf dem Prinzip abgabefertiger Fertigarzneimittel für den einzelnen Patienten beruht, für deren Qualität der Hersteller haftet.«

Kritik am industriellen Verblistern äußerte auch Dr. Martin Weiser von Aventis-Sanofi. Die in der 14. AMG-Novelle vorgesehene Regelung zum Neuverblistern, beschränke sich nicht ausschließlich auf Fertigarzneimittel, auch Bulkware könne dann prinzipiell verarbeitet werden. Theoretisch könnten so über die Kohl-Tochter assist Arzneimittel in Verkehr gebracht werden, die kein arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Da sie zudem von der Kennzeichnungspflicht freigestellt werden, könnten auf diesem Weg auch Arzneimittelfälschungen oder Ware vom grauen Markt in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Damit würden die in der 12. AMG-Novelle festgeschriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit, wie Großhandelserlaubnis und Chargendokumentation, konterkariert.

Zum Abschluss beschwor Peterseim die Einheit des BVKA. Angesichts einer sich immer stärker an ökonomischen Kriterien orientierenden Politik sei es absehbar, dass sich die Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung in den kommenden Jahren weiter verändern würden. Für die BVKA-Mitglieder werde dies auch eine stärkere Konkurrenz untereinander bedeuten. Den Anfang dazu habe das Apothekengesetz. Die Mitglieder sollten alles daransetzen, dass dies den Verband nicht schwäche. Top

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