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Kodex Medizinprodukte zu Preisnachlässen

12.05.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Kodex Medizinprodukte zu Preisnachlässen

  "Ein zahnloser Tiger". So kommentieren Experten den "Kodex Medizinprodukte" der Krankenkassen-Spitzenverbände und des Bundesfachverbandes Medizinprodukteindustrie (BVMed), der jetzt in Bonn vorgestellt wurde. Denn anders als ursprünglich geplant, gehören bisher weder die Kassenärztliche Bundesvereinigung noch die Bundesärztekammer oder die Deutsche Krankenhausgesellschaft zu den Unterzeichnern der freiwilligen Verhaltensregelung. Deshalb bescheinigen Fachleute dem Kodex nur wenig praktische Relevanz.

Auch die Krankenkassen selbst schränken die Bedeutung des Kodex ein. In erster Linie solle mit seiner Hilfe das Unrechtsbewußtsein bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen geschärft werden, meint Werner Gerdelmann vom Vorstand des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen. Verstöße gegen den Kodex könnten die Krankenkassen - wie schon bisher - nicht unmittelbar ahnden. Hier seien sie letztlich auf die Mithilfe von Ärzteschaft, Krankenhäusern und den Herstellern von Arzneimitteln und Medizinprodukten angewiesen.

Daß bislang nur der BVMed zu den Unterzeichnern des Kodex zählt, erklärt Gerdelmann so: "Die Abstimmungsprozesse haben sich sehr viel schwieriger gestaltet, als wir gedacht haben." Doch die Krankenkassen bemühten sich nach wie vor, auch die anderen wichtigen Verbände und Organisationen "mit ins Boot zu holen". Die Chancen stehen nicht schlecht, daß dies gelingen könnte, auch wenn sich die Bundesärztekammer zunächst einmal "verschnupft" darüber zeigte, an den Gesprächen über den Kodex nicht rechtzeitig genug beteiligt worden zu sein. Denn inhaltlich gibt es offenkundig keine unüberbrückbaren Differenzen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern über den Kodex, zumal in ihm eigentlich nur bereits bestehende Rechtsvorschriften zusammengefaßt sind.

So sollen auch künftig Rabatte von Medizinprodukte-Herstellern und anderen Leistungserbringern zugunsten einzelner Kliniken möglich sein. Nur müssen diese Preisnachlässe künftig ausdrücklich schriftlich festgehalten werden. Zudem ist es nicht mehr statthaft, Ärzten diese Rabatte persönlich zugute kommen zu lassen - der Herzklappenskandal läßt grüßen.

PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn
   

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