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Anwalt der Patienten

17.03.2003  00:00 Uhr

Anwalt der Patienten

von Christian Lahm, Berlin

Mit der Berufung eines Patientenschutzbeauftragten tut sich die Bundesregierung seit Monaten schwer. Im Januar sollte er ernannt werden. Nun zieht sich die Berufung hin.

Zwischenzeitlich haben Verbraucherschützer, Selbsthilfegruppen und der Sozialverband VdK auf Regierungsanregung schon mal die künftigen Aufgaben des geplanten Patientenanwalts mit Abgeordnetenmandat umrissen.

An erster Stelle steht die Forderung nach einem Medizinschadensregisters. Dort sollen alle gemeldeten Arzneimittelschäden und Behandlungsfehler systematisch erfasst und ausgewertet werden. Parallel dazu müssten die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz gestärkt werden. Verlangt wird zudem der Aufbau unabhängiger Schiedsstellen im Gesundheitswesen.

Der Patientenbeauftragte soll im Bundesgesundheitsministerium angesiedelt sein, sich aber ressortübergreifend für die Belange von Patienten einsetzen. Eine Stellvertreterfunktion ist für die Vertretung von Patienteninteressen nach außen nicht erwünscht. Vielmehr soll der Beauftragte Patienten den politischen Raum öffnen, um ihre Interessen selber zu vertreten. Dazu müsse allerdings eine geeignete Plattform für die Artikulierung der unterschiedlichen Patientengruppen und -interessen geschaffen werden.

Mitsprache bei Gesetzentwürfen

Direkter Anwalt der Patienten soll der Beauftragte lediglich in der Bundesregierung und -verwaltung sein. Dafür müsse er ressortübergreifende Kompetenzen einschließlich Initiativrechte erhalten, um bei der Evaluation bestehender Gesetze, Verordnungen und Ausführungsvorschriften eingreifen zu können. Ein regelmäßiger Patientenbericht, soll relevante Probleme und Beschwerden kommunizieren und Lösungsansätze aufzeigen.

Erwartet wird vom Patientenbeauftragten, dass er Projekte und Studien initiiert, die auf Bundesebene modellhafte Verbesserungen für die Situation von Patienten anstoßen und erproben. Über laufende Projekte soll er informieren und ihre Vernetzung fördern.

Außerdem brauche das deutsche Gesundheitswesen mehr Transparenz für Versicherte und Patienten. Deshalb müsse der Patientenbeauftragte die Qualität der Information über gesundheitliche Angebote steigern. Dabei habe er auch Entscheidungen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen sowie anderer für den GKV-Leistungskatalog relevanter Gremien zu erläutern. Es ist davon auszugehen, dass diese Forderungen Grundlage für die Arbeit des “Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patienten” wird. Top

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