Juristische Schlappen für Frensemeyer |
29.12.2003 00:00 Uhr |
Der Acherner Apotheker Dietmar Frensemeyer musste kurz vor Weihnachten noch zwei Niederlagen vor Gericht hinnehmen. So hat nach der ABDA auch die Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker (VGDA) eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt. Wenige Tage später scheiterte Frensemeyer selbst mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Köln.
Am 19. Dezember 2003 untersagte die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main Frensemeyer die Behauptung, die VGDA habe im Jahr 2002 mit Ausschüttungen aus Körperschaftssteuerguthaben aus dem Körperschaftssteuerjahr 2001 in Höhe von rund 4,65 Millionen Euro "zur Finanzierung der Kapitalanlage am Mendelssohnpalais" beigetragen. Außerdem darf Frensemeyer nicht weiter behaupten, 24 auf einer Liste aufgeführte Firmen gehörten als erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen mittelbar über die VGDA zur ABDA. Zu diesen von Frensemeyer benannten Unternehmen gehören unter anderem Großhändler wie Noweda und Sanacorp, Software-Häuser und Rechenzentren. Sollte Frensemeyer gegen diese einstweilige Verfügung verstoßen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
In einem weiteren Verfahren entschied auch das Sozialgericht Köln gegen
Frensemeyer. Es lehnte seinen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den
Deutschen Apothekerverband (DAV) und die Barmer Ersatzkasse ab. Mit diesem
Antrag wollte Frensemeyer gegen den von Barmer und DAV geschlossenen
Hausapothekenvertrag vorgehen. Frensemeyer werde durch den Vertrag nicht
benachteiligt, stellte das Sozialgericht fest, da er sich am vertraglich
vereinbarten Kooperationsverfahren gegen Entrichtung einer Gebühr
beteiligen könne, heißt es in der Begründung des Gerichts.
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