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Halbe Zuzahlung kann teuer werden

Datum 12.04.2004  00:00 Uhr
DocMorris

Halbe Zuzahlung kann teuer werden

von Anke Pfleger und Daniel Rücker, Eschborn

Der Internetversender DocMorris erlässt seinen Kunden die Hälfte der Zuzahlung, bescheinigt ihnen aber den vollen Betrag. Das vermeintliche Schnäppchen kann für die Kranken allerdings ungeahnte Folgen haben. Wer die Quittung beim Finanzamt einreicht, macht sich strafbar.

Als eine der ersten Krankenkassen schloss die Gmünder Ersatzkasse mit dem in die Niederlande ausgewanderten Arzneiversender einen Vertrag. Danach müssen GEK-Versicherte nur die Hälfte der gesetzlichen Zuzahlung leisten. Den Rest gewährt DocMorris seinen Kunden als Rabatt. Mittlerweile bietet DocMorris Kunden anderer Kassen dieselben Bedingungen. Ob Versender, die über das Sachleistungsprinzip mit deutschen Kassen abrechnen, auf einen Teil der Zuzahlung verzichten dürfen, ist bislang nicht geklärt. Deutsche Apotheker sind dazu verpflichtet, die Zuzahlung zu erheben. Würden sie ihre Kunden nach den Vorgaben des GEK-Vertrages mit DocMorris beliefern, würden sie sich strafbar machen.

Um sein Image als Heilsbringer für die deutschen Versicherten weiter zu schärfen, entschied sich DocMorris, seinen Kunden die volle Zuzahlung zu bescheinigen. Wer 2,50 Euro zahlt, bekommt 5 Euro angerechnet. Theoretisch kann so ein chronisch Kranker sich bereits von der Zuzahlung befreien lassen, obwohl er tatsächlich erst 0,5 Prozent seines Einkommens zugezahlt hat. Für die anderen Versicherten sinkt die Grenze im Idealfall auf 1 Prozent.

Die Bundesregierung schaut seit Jahresbeginn tatenlos zu, wie Krankenkassen und DocMorris die Vereinbarungen des GMG Stück für Stück und zu Lasten der Mehrheit der Versicherten ad absurdum führen. Auch die Union hat das Problem nicht als ihres erkannt. Allein der FDP-Bundestagsabgeordnete Detlef Parr will das Vorgehen von DocMorris nun klären lassen. Seine Anfrage will die Bundesregierung in diesen Tagen beantworten.

Apotheker entsetzt

Die niedersächsischen Apotheker können den Langmut der Politik nicht nachvollziehen. Sie halten das Geschäftsgebaren von DocMorris für Betrug an den Krankenkassen. Die deutschen Apotheker müssten die Zuzahlung in voller Höhe vom Patienten kassieren, um sie an die Kassen weiterzuleiten. „Es kann nicht hingenommen werden, dass vom Ausland aus deutsche Gesetze unterlaufen werden“, so die niedersächsische Landesapothekerkammer in einer Pressemitteilung.

Einige Krankenkassen wollen sich nicht betrogen fühlen. Ihre Entrüstung hält sich in engen Grenzen. Die emotionale Nähe zu DocMorris als Türöffner für eine deregulierte Arzneimittelversorgung scheint größer als die Liebe zum gedruckten Gesetzestext. Dorothee Meusch, Sprecherin der Techniker Krankenkasse, freut sich darüber, dass „DocMorris unseren Versicherten Geld schenkt“. Die Gmünder Ersatzkasse kann ebenfalls nichts Schlechtes im DocMorris-Bonussystem sehen.

Dass es sich dabei um Geld handelt, das womöglich der Kasse zusteht, ist weniger wichtig. Auch die Bescheinigung in doppelter Höhe der tatsächlichen Zuzahlung scheint kein Problem zu sein. Beim BKK-Bundesverband begrüßt man ebenfalls „Rabatte zu Gunsten der Patienten und nicht der Pharmaindustrie“. Hier allerdings mit der Einschränkung, „wenn sie hundertprozentig geltendem Recht entsprechen.“

Ob dies so ist, will die Barmer Ersatzkasse noch in diesem Monat im Konsens aller Ersatzkassen besprechen. Immerhin stellt deren Sprecherin, Susanne Uhrig, fest: „Wir kennen das Problem und sehen es auch als solches.“ Auch bei der AOK-Niedersachsen werden die falschen Zuzahlungsbescheinigungen als Problem gesehen. Nach Angaben ihres Sprechers Klaus Altmann will die Kasse DocMorris-Quittungen so nicht akzeptieren und behalte sich rechtliche Schritte vor.

Das Bundesgesundheitsministerium war am Dienstag zu keiner Stellungnahme bereit. Mit Verweis auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Parr vertröstete man die PZ auf das Ende der Woche. Dann werde man die Antwort an Parr veröffentlichen.

Nur tatsächliche Kosten angeben

In ihrer Zuneigung zu DocMorris verkennen die meisten Krankenkassen ganz offensichtlich, dass sie ihre Versicherten in erhebliche Probleme bringen könnte. Denn die Finanzämter teilen die Laissez-faire-Haltung der meisten Krankenkassen nicht. Corinna Kaup von der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main warnt Steuerzahler davor, falsche DocMorris-Quittungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu wollen: „Wenn dem Patienten bewusst ist, dass er eine falsche Quittung einreicht, macht er sich gemäß § 370 der Abgabenordnung der Steuerverkürzung oder sogar der Steuerhinterziehung strafbar.“ Sie rät den Versicherten, beim niederländischen Versender eine korrekte Quittung anzufordern.

Auch das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass nur tatsächliche Kosten als besondere Belastung geltend gemacht werden dürfen. Alles andere sei „illegal“.

Die Krankenkassen, die bei ihren Kunden für DocMorris werben, lassen sie in diesem Punkt ins offene Messer laufen. Auf die Gefahren der falschen Bescheinigung weisen sie nicht hin. Auch auf explizite Nachfrage wollte die GEK zu diesem Thema keine Stellung nehmen.

Die Kassen täten gut daran, ihre Zurückhaltung schnell zu überdenken. Es kann nicht in ihrem Interesse sein, aus Verbundenheit zu einem niederländischen Versender mit zweifelhaften Geschäftspraktiken Versicherte zu Steuersündern zu machen. Körperschaften des öffentlichen Rechts sollten sich in allen juristischen Fragen an geltendes Recht halten. Top

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