Pharmazeutische Zeitung online

Sparschwein Arzneimittelvertrieb

19.02.2001  00:00 Uhr

KASSENÄRZTE

Sparschwein Arzneimittelvertrieb

von Rainer Vollmer, Berlin

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gerade erst mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Abschied vom Kollektivregress bei Arzneimittelbudgets gefeiert, da legte sie auch gleich brisante neue Vorstellungen vor: ein Eckpunktepapier zur Ablösung der Arzneimittelbudgets durch Richtgrößen.

Die Ärzte sollen Rechtssicherheit bei Verordnungen erhalten, ist das Credo der KBV. Dass dabei Dritte Lasten übernehmen sollen, ist gleich mit eingeplant. Folgende Rahmenbedingungen müssten nach Auffassung der Ärzteschaft geschaffen werden:

  • Anstelle der bisherigen Festbetragsregelung soll den Versicherten ein Festzuschuss in Höhe des unteren Preisdrittels des Marktes eingeräumt werden.
  • Eindeutig ausgeschlossene Arzneimittel (zum Beispiel Negativliste) dürfen von Krankenkassen gegenüber den Apotheken nicht vergütet werden.
  • Es sind eindeutige Rechtsgrundlagen für die Definition der Leistungspflicht in Arzneimittel-Richtlinien zu schaffen.
  • Die Härtefallregelung bei Zuzahlungen ist zu überprüfen, da bereits mehr als 50 Prozent der Versicherten von der Zuzahlung befreit sind.

Um die Arzneimittelbudgets durch Richtgrößen ablösen zu können, müssen nach Auffassung der KBV umfangreiche Daten gesammelt und übermittelt werden.

So weit könnten die Veränderungen noch halbwegs innerärztlich geregelt werden. Nachfolgend aber kommen die großen Eingriffe in die Rechte anderer:

  • Die Distributionskosten im Rahmen der Arzneimittelpreisbindung sind zu überprüfen.
  • Die Preisbildung patentgeschützter Medikamente ist den Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenkassen anzupassen.
  • Neuzulassungen von Medikamenten sind von deren therapeutischem Zusatznutzen abhängig zu machen.

Zwar wird nicht gefordert, dass die Neuzulassung von Ärzten von deren Nutzen abhängig gemacht wird. Dafür will die KBV aber gemeinsam mit den Krankenkassen Arzt- und Patienteninformationen breit streuen. So genannte "kollektive, strukturierte Zielvereinbarungen" sind dann für die Versorgung auf Ebene der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen abzuschließen. Darunter ist zu verstehen, dass Ärzte verstärkt auf eine bestimmte Arzneimitteltherapie gedrillt werden. Zielvorgaben soll es für umstrittene Arzneien geben, über den Anteil an Me-too-Präparaten, der Generika-Anteil an der Versorgung soll erhöht werden. Top

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