Pharmazeutische Zeitung online

Erfolge gegen die Versandhändler

21.01.2002  00:00 Uhr

Erfolge gegen die Versandhändler

von Daniel Rücker, Eschborn

Mit aller Macht versuchen die Krankenkassen zurzeit, trotz Verbot den Versandhandel mit Arzneimitteln durch die Hintertür einzuführen. Die Apotheker wehren sich immer wieder mit Erfolg gegen den Rechtsbruch.

In Nordrhein hat die massive Intervention der Apotheker Wirkung gezeigt: Die Novitas Vereinte BKK zieht ihre Empfehlung, Arzneimittel über Versandhändler zu bestellen, zurück. In einer schriftlichen Erklärung an den Apothekerverband Nordrhein versichert der Novitas-Vorstandsvorsitzende Dr. Alfred Jensen: "Die Novitas Vereinte BKK wird auch in Zukunft, Versicherten nicht vorschlagen, Arzneimittel im Wege des Versandhandels zu beziehen oder sonst für den Bezug von Arzneimitteln auf diesem Wege werben." In ihrer Zeitschrift Pulsschlag hatte die Krankenkasse im Dezember noch für den niederländischen Versender "Europa-Apotheek" geworben.

Der Positionswandel der Kasse ist auch auf ein Gespräch mit Vertretern des Apothekerverbandes Nordrhein zurückzuführen. Sie hatten den BKK-Vorstand nachdrücklich darauf hingewiesen, dass er mit der Empfehlung einen Rechtsbruch begehe. Zugleich konnte der Verband die Vertreter der Krankenkasse von der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Apotheke überzeugen.

Jetzt setzt die Novitas offensichtlich auf eine intensivere Zusammenarbeit mit den Apothekern. In seiner Erklärung betont Jensen die "wichtige Funktion der öffentlichen Apotheken, die Versicherten flächendeckend zu jeder Zeit mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen". Mit Erfolg: Die Krankenkasse strebe "eine enge Kooperation mit öffentlichen Apotheken an, die die Optimierung der Versorgung chronisch Kranker zum Ziel hat," schreibt Jensen. Nach Auskunft von Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, finden bereits in diesen Tagen erste Gespräche von Apothekerkammer und Apothekerverband mit Vertretern der Novitas statt.

Verbandsvorsitzender Preis ist mit dem Resultat der Intervention hochzufrieden: "Wir sind froh, dass wir diesen Angriff abwehren konnten und mit den Gesprächen über Disease-Management-Programme die Arzneimittelversorgung der Patienten sogar noch verbessern können."

Sozialgericht erlässt Einstweilige Anordnung

Auch in Hamburg konnte die BKK Stadt Hamburg gestoppt werden. Sie hatte in einem Schreiben vom 21. September 2001 ihre Versicherten dazu aufgefordert, Arzneimittel bei DocMorris zu bestellen. Dagegen erlies am 15. Januar das Sozialgericht Hamburg auf Antrag des Apothekervereins eine Einstweilige Anordnung.

In seiner Begründung stützt sich das Sozialgericht in erster Linie auf den Arznei-Liefervertrag zwischen dem BKK-Landesverband Nord und dem Apothekerverband Hamburg. Nach § 10, Absatz 1, Satz 1 dürfen die Krankenkassen ihre Versicherten weder mittelbar noch unmittelbar zu Gunsten bestimmter Apotheken beeinflussen. Das Schreiben der BKK an ihre Versicherten verstoße damit gegen den Liefervertrag. Das Sozialgericht gab damit einer Beschwerde des Apothekervereins statt. Dieser hatte bereits im Oktober eine Einstweilige Anordnung beantragt, die aber im Dezember vom Sozialgericht zuerst abgelehnt wurde.

Der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins Dr. Jörn Graue zeigt sich zufrieden mit der Strategie: "Der von uns eingeschlagene Weg über das Sozialgericht erschien uns erfolgversprechend, da sich die Zivilgerichte früher oder später für nicht zuständig erklären würden." Hilfreich war eine Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, nach der das Gericht in einem solchen Fall eine einstweilige Anordnung treffen kann. Graue sieht in der Anordnung einen wichtigen Dämpfer für die Krankenkassen: "Die vorliegende Sicherungsanordnung dient dazu, dass rechts- und vertragswidrige Verhalten einiger Krankenkassen einzudämmen, die glauben, über ihnen existiere nur noch der blaue Himmel.

Landgericht nicht zuständig

In Niedersachsen geht der Streit um die Initiative von neun Betriebskrankenkassen dagegen weiter. Die BKKs hatten im Dezember ihre Versicherten dazu aufgefordert, Arzneimittel bei DocMorris zu bestellen. Als Belohnung wollen die Kassen auf die Rezeptgebühr verhindern.

Der Landesapothekerverband (LAV) Niedersachsen hatte zwar 20. Dezember 2001 am Landgericht Hannover eine Einstweilige Verfügung gegen die Innungskrankenkasse (IKK) Niedersachsen erwirkt. Im Verfahren gegen die Betriebskrankenkasse Neun Plus erklärte sich das Landgericht aber jetzt für nicht zuständig und verwies das Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung an das Sozialgericht. Falsch ist allerdings die Meldung einiger Tageszeitungen, DocMorris habe damit einen Erfolg errungen. In der Sache hat das Gericht nicht entschieden.

Für Maßnahmen, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen nach SGB V obliegenden öffentlich rechtlichen Aufgaben dienen, seien die Sozialgerichte zuständig, heißt es in der Begründung des Landgerichts. Dies treffe auf die vom LAV beantragte Einstweilige Verfügung gegen die Erstattung von bei DocMorris eingelösten Rezepten unmittelbar zu. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass dieses Verhalten möglicherweise einen unlauteren Eingriff in den Wettbewerb darstelle. Top

© 2002 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa