Da der Lebendimpfstoff zunächst nur eingeschränkt verfügbar sein werde, empfiehlt die STIKO, »bevorzugt exponierten Personen eine Postexpositionsprophylaxe anzubieten«. Für die Grundimmunisierung sind dabei zwei Impfstoffdosen in einem Abstand von mehr als 28 Tagen subkutan zu applizieren. »Bei Personen, die in der Vergangenheit bereits gegen Pocken geimpft wurden, reicht eine einmalige Impfstoffgabe aus«, schreibt die STIKO. Nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens werde die Kommission die Empfehlungen und deren wissenschaftliche Begründung zeitnah im »Epidemiologischen Bulletin« veröffentlichen.